Mindeststandards für Barrierefreiheit

Am 28. Juni 2025 endet die Umsetzungsfrist des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Ab diesem Datum müssen Websites, Apps und andere digitale Produkte in Deutschland barrierefrei sein. Was das bedeutet und wie Unternehmen die Anforderungen umsetzen.

Wie definiert das BFSG Barrierefreiheit?

Digitale Produkte und Dienstleistungen sollen von Menschen mit Beeinträchtigung genauso einfach genutzt werden können wie von allen anderen auch. Dafür müssen Websites bestimmte Technologien unterstützen: Für Sehbehinderte etwa Screenreader-Software oder Vergrößerungsprogramme. Für Nutzer mit motorischen Einschränkungen Tools zur Sprach- oder Augensteuerung. Und für Hörbehinderte sollten Audio- und Videoinhalte mit Untertiteln oder Transkripten versehen werden. 

Wie weit sind die Unternehmen mit der Umsetzung?

Gemeinsam mit Google hat die Organisation „Aktion Mensch“ die 71 größten Onlineshopping-Portale Deutschlands auf Barrierefreiheit getestet. Das Ergebnis: Nur 21 Prozent von ihnen waren im Sommer 2024 zumindest teilweise barrierefrei. Das zu ändern, liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen. Sonst schließen sie eine große Kundengruppe aus. In Deutschland leben 13,04 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung.  

Was passiert bei Versäumnissen?

Eine Überwachungsbehörde wird prüfen, ob Unternehmen die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) einhalten. Die dort formulierte Stufe AA ist der Mindeststandard, den das BFSG vorschreibt. Wer sie nicht erfüllt, riskiert mindestens, dass er sein digitales Angebot vorübergehend einstellen und nachbessern muss. Teilweise davon ausgenommen sind kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro.  

Warum wird das Gesetz 2025 wieder wichtig?

Am 28. Juni 2025 endet die Übergangszeit, die Unternehmen hatten, um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen. Das heißt, alle Produkte und Dienstleistungen und die dazugehörigen Anmeldemasken, Formulare und Co., die ab diesem Datum auf den Markt gebracht oder angeboten werden, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Bei wesentlichen Änderungen oder Neuentwicklungen gilt das auch für bestehende Produkte.  

Warum ein Gesetz für Barrierefreiheit?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat die Regierung schon im Juli 2021 die Vorgaben des European Accessibility Act umgesetzt. Diese EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit legt technische Anforderungen für die Barrierefreiheit fest. Sie gelten sowohl für den öffentlichen Raum, etwa für die Bedienbarkeit von Geldautomaten oder anderen Terminals, als auch für den digitalen Raum, etwa für Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten.


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Christian Raschke
Bildnachweis: Getty Image



Wir sind für Sie da: Creditreform vor Ort

Wir sind für Sie da:

Creditreform vor Ort

Sie haben Fragen zu unseren Produkten und Lösungen? Wir beraten Sie gerne. Finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.