Staatliche Hilfen halten 25.000 Unternehmen künstlich am Leben
Creditreform und ZEW zeigen in einer Studie, dass die finanzielle Unterstützung in der Corona-Pandemie schon jetzt zu einem hohen Rückstau bei den Insolvenzen geführt hat.
Die im Zuge der Corona-Pandemie bereitgestellten staatlichen Hilfen haben in vielen Fällen Unternehmen begünstigt, die auch ohne den Lockdown in eine existenzielle Krise geraten wären. Auf diese Weise hat sich ein Rückstau bei den Insolvenzen in Höhe von etwa 25.000 überwiegend kleinen Betrieben gebildet. Zu diesem Ergebnis kommen der Verband der Vereine Creditreform und das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer gemeinsamen Untersuchung.
„Die undifferenzierte Verteilung der Hilfsgelder und die fehlenden Öffnungsperspektiven werden in Verbindung mit dem andauernden Insolvenzmoratorium ab der zweiten Jahreshälfte 2021 einen signifikanten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zur Folge haben“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter Wirtschaftsforschung bei Creditreform. Grundlage der Studie sind die Bonitätsdaten von etwa 1,5 Millionen Unternehmen. Die Autoren haben Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit im Vorkrisenzeitraum Juli 2017 bis Dezember 2019 mit dem Corona-Krisenzeitraum April 2020 bis einschließlich Juli 2020 verglichen. „Dabei zeigte sich, dass insbesondere kleine, finanziell schwache Unternehmen, die unter normalen wirtschaftlichen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Insolvenz gegangen wären, ohne Perspektive auf eine erfolgreiche Sanierung durch staatliche Hilfen am Leben gehalten wurden“, sagt Dr. Simona Murmann, eine der Autorinnen der Studie. Die Folge war, dass in den besonders von der Krise betroffenen Branchen wie der Gastronomie weniger als halb so viele Betriebe Insolvenz anmeldeten als auf Basis der Vorjahre zu erwarten gewesen wäre. Bei Unternehmen, die vor der Krise eine gute Bonität aufwiesen, ist der Studie zufolge kein Rückstau bei den Insolvenzen festzustellen.
Trotz des tiefen Einbruchs der deutschen Wirtschaft war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im vergangenen Jahr auf ein Allzeittief seit der Einführung der Insolvenzordnung (InsO) im Jahr 1999 gefallen.
Wenn angeschlagene Unternehmen zeitverzögert aus dem Markt ausscheiden, hinterlassen sie häufig einen besonders großen Schaden – zum Beispiel, weil noch mehr Rechnungen unbezahlt bleiben, was negative Folgen für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Geschäftspartner haben kann. Zudem tritt in diesem Fall die üblicherweise marktbereinigende Wirkung einer Krise erst verspätet in Kraft. „Insolvenzen führen dazu, dass sich die betroffenen Mitarbeiter anderen, effizienter und kreativer arbeitenden Unternehmen zuwenden. Kapital fließt weg von insolventen hin zu wirtschaftlich stabilen Firmen. Dieser Prozess stärkt auch die Produktivität und Innovationskraft einer Volkswirtschaft und wird durch ungerechtfertigte staatliche Finanzhilfen aufgehalten“, heißt es in der Untersuchung.
Creditreform und ZEW stellen nicht die Sinnhaftigkeit der Hilfsmaßnahmen in Frage. Um die Wirtschaft nach dem ersten Lockdown aufrecht zu erhalten und um vor allem größere Insolvenzen zu verhindern, sei eine schnelle staatliche Unterstützung zweifellos notwendig gewesen, betonen die Autoren. Sie räumen ein, dass eine tiefgreifende Analyse der wirtschaftlichen Situation der Antragsteller in der Kürze der Zeit kaum möglich war. Gleichwohl sollten die unerwünschten Begleiterscheinungen der Mittelverteilung nach dem Gießkannenprinzip ein Anlass sein, im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie Finanzhilfen nur nach sorgfältiger Prüfung zu verteilen, fordern Creditreform und ZEW.
Hier geht es zur Studie:
https://www.zew.de/publikationen/the-covid-19-insolvency-gap-first-round-effects-of-policy-responses-on-smes
(Studie ist nur in englischer Sprache verfügbar)
Inhaltliche Rückfragen beantwortet:
ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim
Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik
Economics of Innovation and Industrial Dynamics
Frau Dr. Simona Murmann
Researcher
Tel.: +49 (0)621 1235179
Fax: +49 (0)621 12354170
E-Mail: simona.murmann@zew.de
Internet: www.zew.de
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