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China schafft ein Sozialkreditsystem für Unternehmen. Bei Fehlverhalten gibt es eine schlechte Bewertung, bei Wiederholung droht ein Eintrag auf einer „Liste der nicht-vertrauenswürdigen Unternehmen“. Was Firmen jetzt tun sollten.
Das System erfasst jedes Unternehmen mit Sitz in China, auch die Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen. Bereits jetzt merken sich die zuständigen Behörden rechtliche Verstöße sehr genau. „Spätestens im kommenden Jahr fließen all diese Informationen zusammen“, erklärt Falk Lichtenstein, Partner im Pekinger Büro der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle. „So entsteht ein einziges System, das mithilfe eines Algorithmus eine Gesamtbewertung erstellt und online für jeden einsehbar ist.“
Wer bislang Zollvorschriften verletzt, den haben die Zollbehörden auf dem Radar. Künftig erfahren auch andere Behörden davon. „Dann verweigert plötzlich das Bauamt eine Baugenehmigung für ein neues Firmengebäude“, sagt Lichtenstein. Geplant sei auch eine „Liste für nicht-vertrauenswürdige Unternehmen“, denen gravierende Nachteile drohen – zum Beispiel der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Die geplante Liste könnte gekoppelt werden mit einem Sozial-Punktesystem für Privatpersonen, das aktuell in China eingeführt wird und unerwünschtes Verhalten abstrafen soll. Dem Vertreter eines Unternehmens, etwa dem „Chairman of the Board“, könnten persönliche Konsequenzen drohen. „Geldstrafen sind denkbar sowie Schwierigkeiten beim Kauf von Zug- und Flugtickets“, sagt Lichtenstein. Auch Nachteile für die Kinder von Führungskräften, etwa bei der Schulwahl, hält er für möglich.
Ja. In die Bewertung fließen alle wirtschaftlichen Aktivitäten mit ein, etwa auch die Zahlungsmoral. Subjektive Faktoren sollen ebenso einbezogen werden, zum Beispiel die öffentliche Wahrnehmung. „Erfüllt ein hochpreisiges Produkt nicht die Erwartungen chinesischer Kunden, neigen sie zu heftigen Reaktionen in sozialen Medien, gegen die praktisch nichts zu machen ist“, sagt Lichtenstein. „Künftig bleibt ein solcher Vorfall nicht mehr nur in den Köpfen bestehen, sondern auch in dem neuen Bewertungssystem.“
„Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie sich an Vorschriften halten“, rät der Experte. Das heißt, sie sollten ihr Compliance-System sorgfältig überprüfen. Außerdem können Firmen versuchen, herauszufinden, ob bereits negatives Verhalten bei Behörden dokumentiert ist, und gegen ungerechtfertigte Einträge vorgehen. Aber: „Momentan weiß niemand, wie der Algorithmus die Daten verarbeitet und wie schwer vermeintliche Fehler gewichtet werden.“
Quelle: Magazin „Creditreform“
Text: Tanja Könemann
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