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Patrik-Ludwig Hantzsch
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Leiter Wirtschaftsforschung
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Viele kleine Fluggesellschaften haben auf dem europäischen Markt kaum noch Überlebenschancen. Air Berlin und einige kleinere Anbieter sind den Weg in die Insolvenz schon gegangen – zu Beginn des Jahres traf es dann Germania Air.
Aus heiterem Himmel kam die Bauchlandung nicht. Die Mitarbeiter warteten im Januar schon auf Löhne und Gehälter und als der Konzernabschluss für 2017 erschien, wies er einen Verlust von fast acht Millionen Euro auf. Und das mit einer Prognose für 2018 mit einem Minus in Höhe von bis zu dreißig Millionen. Wer geglaubt hatte, dass sich Germania Air mit dem Zusammenbruch des Wettbewerbers Air Berlin saniert hätte, war enttäuscht. Der Umsatzzuwachs von fast einem Viertel reicht ebenso wenig aus, wieder in die Gewinnspur zu kommen, wie der Verkauf eigener Flugzeuge.
Der Bund wird, anders als bei Air Berlin, nicht aktiv werden, ein Darlehen kommt nicht in Frage. Treffen wird die Pleite nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch einige regionale Flughäfen. Erfurt, Münster/Osnabrück und Nürnberg haben besonders zu leiden. Und nicht zuletzt auch Passagiere, die ihre Tickets bei der Airline und nicht über einen Veranstalter gebucht hatten. Was geschieht jetzt?
Das zuständige Insolvenzgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 05.02.2019 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Germania Fluggesellschaft mbH, der Germania Technik Brandenburg GmbH und der Germania Flugdienste GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg von der Kanzlei „hww hermann wienberg wilhelm“ zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Kanzlei nimmt auf ihrer Homepage Stellung zu den wichtigsten Fragen von Verbrauchern.
hww schreibt dazu: „Der Flugbetrieb der Germania Fluggesellschaft mbH ist derzeit stillgelegt. Nach aktueller Prognose werden insbesondere im Februar 2019 keine Flüge stattfinden. Allerdings bemüht sich der vorläufige Insolvenzverwalter derzeit um eine Sanierungslösung und verhandelt mit möglichen Investoren um eine Übernahme. Es ist deshalb denkbar, dass der Flugbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise wieder aufgenommen wird und gebuchte Flüge durchgeführt werden. Ob und vor allem zu welchen Konditionen Flüge im Rahmen einer eventuellen Investorenlösung durchgeführt werden, d. h. ob Germania-Kunden entsprechende Flüge ganz oder teilweise erneut bezahlen müssen, ist derzeit noch völlig offen. Dies hängt jeweils vom Investorenkonzept ab. Ansprüche von Kunden gegenüber Germania gehen bei einer Investorenlösung nicht automatisch mit über. Näheres wird sich erst im weiteren Verlauf der Sanierung klären“.
Entscheidend für den Flugtouristen dürfte sein: Gibt es einen Anspruch auf Ersatzbeförderung für den gebuchten Germania-Flug? Hier gibt der Verwalter an: „Das hängt davon ab, ob die Flüge im Rahmen einer Pauschalreise oder direkt bei Germania gebucht worden sind: Reisende, die ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, können sich zur Organisation einer Ersatzbeförderung an ihren Reiseveranstalter wenden. Für Pauschalreisen sieht das Verbraucherschutzrecht Versicherungen vor, die den Ausfall der befördernden Fluglinie kompensieren. Passagiere, die ihre Tickets direkt bei Germania gebucht haben, haben nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung. Sie sind Gläubiger des Unternehmens und haben die Möglichkeit, eventuelle Ansprüche gegen die Germania Fluggesellschaft mbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden“. Das würde dann über eine Quote zu regeln sein, die wohl kaum einen adäquaten Ersatz darstellen wird. Entsprechend drängen die Veranstalter zusammen mit den Verbraucherschützern darauf, dass von staatlicher Seite etwas getan wird, um den Buchenden vor solchen Ausfällen in jedem Fall zu schützen.
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