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Der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) hat handfeste Zahlen zu Verbraucherbeschwerden veröffentlicht, die im Zuge des Forderungseinzugs aufkommen. Für das Jahr 2019 (bis September) wurden lediglich 811 Verbraucherbeschwerden registriert. Die 550 Mitgliedsfirmen des Verbands bearbeiten ca. 43 Millionen Forderungen – und dies, wie die Statistik zeigt, weitgehend beschwerdefrei.
Wo liegen also die Probleme? Ein Drittel der Klagen richtet sich gegen das Verfahren und den Workflow der Inkassobearbeitung, weitere 26 Prozent betreffen Einwendungen gegen die Hauptforderung. In der politischen Diskussion wird derzeit über die Gebühren, die Inkassounternehmen im Zuge des Forderungseinzugs den Schuldnern in Rechnung stellen, gestritten. Dabei fällt die Kritik daran bei Betroffenen zurückhaltend aus: Nur 17 Prozent machen hier Einwendungen.
Ein neues Thema – dagegen richten sich 6 Prozent der Verbraucherbeschwerden – ist der sogenannte „Identitätsklau“. Der funktioniert so: Ein Betrüger beschafft sich die persönlichen Daten seines Opfers und bestellt mit diesen Angaben beispielsweise bei einem Onlineshop und bezahlt die Rechnung nicht. Der echte Verbraucher wird daraufhin angemahnt, der natürlich von nichts weiß, das Unternehmen vermutet Ausflüchte beim vermeintlichen Besteller. Solche Betrügereien fallen oft erst auf, wenn ein Inkassounternehmen eingeschaltet und den Angaben auf den Grund gegangen wird.
Welche Dimensionen die Identitätsfälschung mittlerweile angenommen hat, zeigen einige Zahlen aus der Kriminalstatistik. Das Bundeskriminalamt registrierte rund 700.000 Reisepässe und 1,4 Millionen Führerscheine, die derzeit zur Fahndung ausgeschrieben sind. Hinzu kommen etwa 5 Millionen deutsche Ausweise, die gefälscht, gestohlen oder verloren gemeldet worden sind. Das Verwenden einer falschen Identität ist nicht nur ein Problem für Betroffene und Inkassounternehmen, sondern für jedes Unternehmen, insbesondere aber natürlich für Banken und Finanzinstitute.
Laut den Ermittlern gibt es drei beliebte Methoden, um an falsche Ausweisdokumente zu gelangen: In Krisengebieten, besonders in Übersee, sei es möglich, sich ohne weitere Prüfung einen „amtlichen“ Reisepass zu besorgen. Solche Fälschungen spielen natürlich eine große Rolle bei Schleusern und der Vergabe von Besuchervisa. Eine weitere Methode liegt darin, und dies funktioniert trotz der Erhebung biometrischer Daten, einfach Ausweisdokumente zu nutzen, bei denen das Foto des Inhabers eine gewisse Ähnlichkeit mit dem aktuellen Nutzer aufweist. Im Zusammenhang mit dem Lichtbild in Ausweispapieren hat sich noch ein weiteres Muster der Identitätsfälschung herausgebildet: Mittels Software wird aus zwei „echten“ Gesichtern ein „neues“ geschaffen.
Es bleibt dabei: Ausweisdokumente oder deren Kopien zu prüfen, ist aufwendig. Die Merkmale reichen von den Prüfziffern der maschinenlesbaren Zeile über die Abfrage von Dokumentennummern bis zum Druck und dem Wasserzeichen oder dem Prüfen von Seriennummern. Gerade bei Onlinebestellungen soll die Verkaufsabwicklung aber schnell und unkompliziert sein. Der BDIU weist unter der Adresse www.Identitaetsdiebstahl.net darauf hin, wie in Verdachtsfällen vorgegangen werden kann. Die Branche hat bereits reagiert: Inkassounternehmen verstärken ihr Engagement im Bereich der Betrugsprävention und tatsächlich sind die Fälle von Identitätsklau in letzter Zeit rückläufig gewesen.
Quelle: BDIU (u. a.)
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