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Patrik-Ludwig Hantzsch
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16.300 sächsische Unternehmen nicht kreditwürdig
Rund 16.300 sächsische Unternehmen sind als nicht kreditwürdig einzustufen. Das sind 7,72 Prozent des gesamten Unternehmensbestandes. Diese Quote liegt leicht unter dem bundesdeutschen Durchschnitt (7,86 Prozent) sowie unter dem Durchschnitt Ostdeutschlands (7,95 Prozent). Die im Freistaat betroffenen Unternehmen dürften im aktuellen Konjunkturabschwung deutlich anfälliger sein. Vor dem Hintergrund ihrer schwachen Bonität muss mit vermehrten Ausfällen gerechnet werden. Zudem dürften die Unternehmen bei Verhandlungen mit Kreditgebern – wie Lieferanten oder Finanzinstitute – Schwierigkeiten haben.
Die Creditreform Wirtschaftsforschung hatte landesweit mehr als 210.000 Unternehmen und Gewerbetreibende bis auf die regionale Ebene der Postleitzahlgebiete analysiert. Firmen, die als nicht kreditwürdig gelten, weisen eine sehr schlechte Bonitätseinstufung auf (Creditreform Bonitätsindex 500 bzw. 600).
Unternehmensbonität in Ballungsräumen schlechter
Von den im Stadtkreis Leipzig ansässigen Unternehmen zeigte gut jedes zehnte (10,48 Prozent) eine negative Bonitätsnote. Auch im Vogtlandkreis (9,97 Prozent) und im Landkreis Nordsachsen (9,14 Prozent) gelten vergleichsweise viele Unternehmen als nicht kreditwürdig. Im Landkreis Bautzen sowie im Erzgebirgskreis sind hingegen nur 6,31 bzw. 6,44 Prozent der Unternehmen mit einer schlechten Bonität ausgestattet. Generell ist die Unternehmensbonität in den Stadtkreisen bzw. kreisfreien Städten Sachsens und damit in den Ballungsräumen schlechter als in den ländlichen Kreisen. Eine Ausnahme ist die Landeshauptstadt Dresden (7,02 Prozent).
Wirtschaftsbereiche wie das Gastgewerbe (12,79 Prozent) und der Verkehrssektor (10,56 Prozent) weisen mit den höchsten Anteil an nicht kreditwürdigen Unternehmen auf. Umgekehrt gelten im Gesundheits- und Sozialwesen nur 1,96 Prozent der Unternehmen als nicht kreditwürdig und damit als ausfallgefährdet. Deutlich besser als der Durchschnitt ist die Unternehmensbonität zudem in der Land- und Forstwirtschaft oder im Bergbau – 4,64 bzw. 4,72 Prozent der Firmen sind hier nicht kreditwürdig.
Hintergrund:
Ausschlaggebend für die Bonitätseinstufung eines Unternehmens und damit für dessen Kreditwürdigkeit sind u. a. das Vorliegen gerichtlicher Negativmerkmale. Ein gerichtliches Negativmerkmal wird beispielsweise bei Insolvenzantrag, bei Beantragung der Restschuldbefreiung oder bei Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vergeben.
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Dresden, 10. Oktober 2019
Patrik-Ludwig Hantzsch
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