Podcast zur Nachhaltigkeit

Wir wollen mit dem unserem Video-Podcast der Wichtigkeit des Themas „Nachhaltigkeit“ gerecht werden und erörtern, was für die Unternehmen und ihre Bonität aus der Nachhaltigkeit folgt.

#V01 „Nachhaltigkeit im Wandel“ – Die ESG EU-Taxonomie-Verordnung

In unserer ersten Folge des Video-Podcasts geht es um „Nachhaltigkeit“ - die sich wandelt und damit Unternehmen vor neue Herausforderungen und Chancen stellt. Die ausführliche Fassung unseres Podcasts bietet Ihnen einen noch tieferen Einstieg in die Thematik. Sie finden Sie am Ende dieses Beitrags.



Der Handlungsbedarf

In unserer ersten Folge des neuen Video-Podcasts der Creditreform Aschaffenburg geht es um „Nachhaltigkeit“ - die sich wandelt, und stellt damit Unternehmen vor neue Herausforderungen und Chancen stellt. Moderiert wird der Video-Podcast von Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann von an der Technischen Hochschule in Aschaffenburg. 

Für die erste Folge „Nachhaltigkeit im Wandel“ ist Herr Dipl.-Kfm. Thomas Schurk, Komplementär der Creditreform Aschaffenburg Schurk KG, der Gesprächspartner.  Herr Schurk ist einer von drei Mitgliedern des Präsidiums des Verbandes der Vereine Creditreform e.V., mit Sitz in Neuss.

Nachhaltigkeit gewinnt massiv an wirtschaftlicher Bedeutung.  Kunden fragen intensiv nach der Nachhaltigkeit von Produkten und Betrieben, und Nachhaltigkeit wirkt sich auf die Bonität der Unternehmen aus.  Nicht zuletzt die EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden das „Business as usual“ stark beeinflussen.  Die Creditreform-Organisation sieht einen gewissen Fokus auf dem Aspekt der Bonität und der Kreditwürdigkeit von Unternehmen.  Es gilt nach praktikablen und effizienten Lösungen zu suchen, um der Nachhaltigkeitsdebatte gerecht zu werden.

Das Selbstverständnis der Creditreform

Die erste Gesellschaft der Creditreform wurde vor über 140 Jahren, im März 1879, in Mainz gegründet.  Beim „Verein Barzahlung Mainz“ gab man keinem Kunden mehr Kredit, der einem Vereinsmitglied etwas schuldete.  Eine frühe Form einer Peer-to-Peer-Kooperation, die den gegenseitigen Nutzen nach Maßgabe eines eigenen Beitrags im Blick hat.

Über 140 Jahren später hat sich vieles davon bewährt.  Die Mitglieder der Creditreform-Organisationen stellen immer noch gegenseitig Daten zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden zur Verfügung.  Es werden daraus Auskünfte zur Bonität von Unternehmen und für die Risikobewertung von Kreditlinien gegeben.  Aktuell ist aber die Frage, wie die Nachhaltigkeit eines Unternehmens dessen Bonität beeinflussen wird.

Zum Begriff der Nachhaltigkeit

Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist mittlerweile allgegenwärtig.  Im Bereich der Verbrauchermärkte erfahren Produkte mit Bio-Öko-Siegeln eine höhere Akzeptanz, was sich wiederum auf die Produktpolitik der Anbieter und Produzenten auswirkt.  Ein Unternehmen ohne eine Aussage zu seiner Nachhaltigkeit ist faktisch kaum noch tragbar. 

Allerdings ist Nachhaltigkeit vielfältig:  Erstens gibt es eine ökonomische Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Stabilität.  Zweitens die ökologische Nachhaltigkeit der Umweltgerechtigkeit.  Drittens die soziale Nachhaltigkeit des Erhalts von Arbeitsplätzen.

Schon in den 1980-er Jahren wurde versucht, den Nachhaltigkeitsbegriff auf der – auch internationalen – politischen Ebene zu fassen.  Der Kernsatz der Definition der Brundtland-Kommission der UNO im Jahr 1987 war „Eine Entwicklung ist dann nachhaltig, wenn sie den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“ 

Nachhaltigkeit bedeutet auch „Zukunftsfähigkeit“ und „Enkeltauglichkeit“, was der Creditreform nicht fremd ist.  Die Beantwortung der Frage, ob ein Unternehmen zahlungsfähig ist, ob ein Kunde auch künftig seine Rechnungen bezahlt, kann als „ökonomische Nachhaltigkeit“ bezeichnet werden.

Unternehmensethik

Die Unternehmensethik – mit dem wichtigen Wert der Nachhaltigkeit – galt noch zu Beginn des neuen Jahrhunderts in der Wirtschaft als ein sogenannter „weicher Faktor" der Unternehmensführung.  Das hat sich etwa seit dem Jahr 2010 deutlich geändert.  Ethische Aspekte spielen eine wichtige ökonomische Rolle, wenn es um die Akzeptanz von Technologien und Produkten geht. 

Firmen mit einer „falschen“ Ethik haben auch größte Mühen, wenn es um die Anwerbung von qualifizierten Mitarbeitern geht.  Wenn ganze Branchen ethisch nicht tragbar sind, reagiert der Gesetzgeber mit Restriktionen, mit Regulierungen und gar Verboten für die ganze Branche. 

Die EU-Taxonomie – ESG:  Environment, Social, Governance

Der „European Green Deal“ wurde von der Europäischen Kommission zum Ende des Jahres 2019 vorgestellt.  Ein Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 in der EU klimaneutral zu werden.  Einen wichtigen Beitrag soll die „Taxonomie-Verordnung“ (EU) 2020/852 leisten.  Sie heißt vollständig „Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088“.  Private Gelder sollen ökologisch nachhaltig umgelenkt werden – weil der „European Green Deal“ kaum öffentlich finanzierbar wäre. 

Die Taxonomie-Verordnung enthält Kriterien, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist.  Der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition soll ermittelt werden können.  Mit der Taxonomie-Verordnung können beispielsweise Investmentfonds ein Finanzprodukt als ökologisch positionieren.  Auch die Vergabe von Firmenkundenkrediten dürfte beeinflusst werden, wenn die Stake Holder der Geschäftsbanken eine nachhaltige Unternehmenspolitik einfordern.  Damit entstehen neue Berichtspflichten für Unternehmen.  Unternehmen müssen – zum Beispiel – künftig ermitteln und deklarieren, welchen CO2-Ausstoß sie verursachen.

Eine hohe Bedeutung haben – neben dem „E – Environment“ – zudem die ESG-Bereiche „S – Social“ und „G - Governance“.  Weniger qualifizierte und zufriedene Mitarbeiter haben sicherlich einen negativen Einfluss auf die Bonität – gleiches kann natürlich ebenfalls für ein weniger qualifiziertes oder häufig wechselndes Management angenommen werden.  Auch Fragen zur Gleichberechtigung gehen in den ESG-Score der Creditreform ein.

Der CO2-Ausstoss und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Neben der „EU-Taxonomie-Verordnung“ ist das bundesdeutsche „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ von Bedeutung.  Mit ihm werden ab dem Jahr 2023 Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte bei ihren Vorlieferanten – auch in Drittländern – zu erheben und zu bewerten.  Die Unternehmen werden verpflichtet, die – wie es heißt – „menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden“.

Auch damit gewinnt die Transformation der Wirtschaft hin zu einer umfassenden Nachhaltigkeit deutlich an Dynamik. 

Zertifikate

Es gibt bereits Nachhaltigkeitsberichte von vielen Unternehmen.  Sie sind ihrer Natur nach Selbstdarstellungen.  Bei Verbraucherprodukten gibt es viele Siegel und Zertifikate über die Einhaltung von – wie auch immer definierten – Nachhaltigkeitskriterien.  Wir sehen weiter internationale Normen, so die ISO 26000 als einen Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung, oder auch die Umweltnormreihe ISO 14000ff zum Umweltmanagement.

Im Bereich der ESG-Taxonomie aus dürfte es demnächst quasi „formale“ ESG-Zertifikate geben.  Man ist selbstredend darauf angewiesen, Informationen direkt von Unternehmen für deren ESG-Klassifikationen zu erhalten.  Gleichwohl müssen die Aussagen überprüfbar sein.  Es ist nicht auszuschließen, dass Wirtschaftsprüfer einen Prüfungsauftrag auch im Bereich ESG wahrnehmen sollten und müssten.





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