Creditreform Magazin

Compliance-Risiken: Panama, Pandora, was kommt danach?

Fünfeinhalb Jahre nach den „Panama Papers“ haben Journalisten erneut illegale Finanzströme über Briefkastenfirmen aufgedeckt. Die „Pandora Papers“ zeigen: Die Welt der Schattenfinanzplätze floriert weiterhin. Unternehmen sollten darum genau darauf achten, mit wem sie international Geschäfte machen.

Es ging um Briefkastenfirmen, um Offshore-Konten, um illegale Geschäfte in Milliardenhöhe und um Politiker und Prominente, die da­rin verwickelt sind – mal wieder. Anfang Oktober deckte ein internationales Recherchenetzwerk sie auf. Den Journalisten wurden fast zwölf Millionen vertrauliche Unterlagen von Briefkastenfirmen und Trusts wie Gründungsurkunden, E-Mails, Abrechnungen und weitere Dokumente zugespielt. Diese als Pandora Papers bezeichneten Unterlagen sind das bisher größte Datenleck aus der Welt der Schattenfinanzplätze. Und sie offenbaren: Es hat sich seit vorangegangenen Finanzskandalen wie etwa den Panama Papers im Jahr 2016 wenig geändert. 

Die Gründung oder der Besitz einer Briefkastenfirma ist nicht per se illegal. Sie kann auch zu legalen Zwecken genutzt werden, etwa um neue Märkte zu erschließen, ohne dass die Konkurrenz etwas davon mitbekommt. Häufig machen sich derartige Firmenkonstrukte aber die günstigen Rahmenbedingungen in den Registrierungsländern zunutze. Niedrige Steuersätze und lockere Publizitäts- und Bilanzierungsvorschriften spenden oftmals genügend Schatten für Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Steuergestaltung. 

Mehr Transparenz, aber wie?

Wolfgang Keusgen kritisiert vor allem die fehlende Transparenz. „Wir stoßen bei Recherchen oft an rechtliche Grenzen und können kaum mehr als den Sitz einer Briefkastenfirma recherchieren. Und deren Adressen müssen nicht einmal in Panama oder auf den Cayman Islands sein“, sagt der Geschäftsführer von Creditreform International. „Auch in Europa gibt es noch etliche Gebiete mit Sonderstatus wie Malta, Gibraltar oder die Kanalinseln, die attraktiv für Briefkastenfirmen sind.“ Regelmäßig bekomme Creditreform etwa Anfragen deutscher Unternehmen für eine Auskunft über mögliche Geschäftspartner, deren Firmensitz auf Malta ist, die dort aber keinerlei Geschäftsaktivitäten, kein Personal und nicht mal eine Telefonnummer haben. „Oft sind unsere Kunden enttäuscht, wenn wir keine weiteren Aussagen treffen können und deshalb empfehlen, mit solchen Sitzgesellschaften keine Geschäfte zu machen.“ Denn das Risiko sei groß. Zahlungs- oder andere Ansprüche an ein solches Unternehmen, das nicht mehr ist als ein Hülle, ließen sich juristisch kaum durchsetzen. 

Die Politik arbeitet seit vielen Jahren daran, Steuerschlupflöcher zu schließen und illegale Finanzströme zu unterbinden. In Deutschland etwa gibt es seit 2017 ein Transparenzregister, das zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt wurde. Das heißt: Für jede Firma, die hierzulande ihren Sitz hat, sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Wohnsitzland, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie die Staatsangehörigkeiten der wirtschaftlich Berechtigten nachzulesen. „In der Praxis ist es aber nach wie vor schwierig, diese Informationen zu bekommen, weil jedes EU-Land die Richtlinie anders auslegt“, sagt Keusgen. In den wenigsten Ländern gebe es Onlineservices, über die Unternehmen ohne große Hürden Informationen abfragen könnten. 

Vorsicht vor Compliance-Risiken

Bei den Pandora Papers komme eine weitere Dimension hinzu, sagt Keusgen. Sie bringen nicht nur die enttarnten Politiker und Amtsträger in Erklärungsnot, sondern auch deren Geschäftspartner. „Wir beobachten, dass Unternehmen Risikomanagement vor allem auf ihr finanzielles Risiko beziehen. Aus unserer Sicht gehören aber auch Compliance-Risiken mit dazu.“ Arbeitet ein Unternehmen etwa mit sogenannten politisch exponierten Personen (PEP) zusammen, geht der Gesetzgeber von einem erhöhten Risiko strafrechtlich relevanter Aktivitäten wie Geldwäschen, Vorteilnahme oder Korruption aus. Die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie und das Geldwäschegesetz definieren PEP als Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt im In- oder Ausland bekleiden oder während der vergangenen zwölf Monate bekleidet haben. Dazu gehören etwa Bundes- und Landtagsabgeordnete, Staats- und Regierungschefs, Botschafter oder Führungskräfte staatlicher Behörden und Unternehmen – sowie deren unmittelbare Familienangehörige. Laut Geldwäschegesetz zählt die PEP-Prüfung zu den betriebsinternen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. 

Allerdings ist sie nicht einfach. Denn es gibt keine staatliche oder übergeordnete Stelle, die solche Listen pflegt und herausgibt. Creditreform unterstützt seine Mitglieder und Kunden zum Beispiel durch die Leistungen der Creditreform Compliance GmbH und kooperiert mit Anbietern für Compliance Screening, sodass über eine Schnittstelle automatisch und tagesaktuell alle Geschäftskontakte gegen relevante PEP- und Sanktionslisten abgleichen werden können – und eine Warnung gegeben wird, sobald bei einem Geschäftspartner Compliance-Risiken vorliegen.

„Es ist nicht verboten, mit einer PEP-Geschäfte zu machen“, betont Wolfgang Keusgen ausdrücklich. „Aber Unternehmer müssen sicherstellen, dass ihre Geschäfte compliance-konform sind.“ Das sei vielen nicht bewusst – oder werde es erst, wenn es zu spät ist. Schließlich zeigen Ereignisse wie die Veröffentlichung der Pandora Papers, dass die die Prüfung von unbekannten Geschäftskontakten den Aufwand mehr als rechtfertigt.


Diese Risiken gehen Unternehmen bei Geschäften mit Sitzgesellschaften ein:

  • Angaben über die (wahren) Besitzverhältnisse, Geschäftsführer oder Finanzdaten sind aus öffentlichen Quellen nicht erhältlich.
  • Das bedeutet, es bestehen auch keine Möglichkeiten, vertragliche Ansprüche per Klage durchzusetzen.
  • Geschäfte dieser Firmen können dazu dienen, Schwarzgeld zu waschen oder Steuerpflichten zu verschleiern.
  • Deutlich erschwerte PEP-Prüfung, wodurch Compliance-Risiken unerkannt bleiben.

 

Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Christian Raschke