B2BEST: HOHES BETRUGSRISIKO IM ONLINEHANDEL

Neues B2BEST Barometer von ECC KÖLN und Creditreform zeigt: (Versuchter) Betrug im B2B-Sektor nimmt zu. Digitale Identitätsprüfungen für Unternehmen hoch relevant, Betrugsprävention mit untergeordnetem Stellenwert. Großhandel bewertet E-Rechnungspflicht positiv. Wirtschaftliche Lage verbessert sich.

Mit der zunehmenden Relevanz des Onlinehandels ist auch die Anzahl an (versuchten) Betrugsfällen im B2B-Handel enorm gestiegen. Mehr als zwei Drittel der befragten Unternehmen (64 %) wurden laut eigener Angabe in ihrem Onlineshop bereits mit Betrug oder Betrugsversuchen konfrontiert. Die häufigsten Formen des Betrugs sind angeblich nicht erhaltene Ware (38 %), falsche Adressangaben (37 %) sowie Bestellungen per Fake-Identität (36 %). Die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen sind immens: Rund 14 Prozent des Umsatzes haben betroffene Unternehmen durch Betrug im Onlineshop eingebüßt. Das zeigen die Ergebnisse des aktuellen B2BEST Barometers des ECC KÖLN und Creditreform, das sich in seiner 15. Ausgabe dem Thema „Digital Identity“ widmet. Angesichts der steigenden Betrugsfälle und -versuche wird eine gezielte Identitätsprüfung von (Neu-)kund:innen von den befragten Großhändlern und Herstellern als hoch relevant (87 %) eingestuft.

Checkout-Prozess: Prüfungen haben zugenommen

Bei Prüfungen im Checkout-Prozess zeigt sich ein erstes Umdenken: 37 Prozent (2023: 29 %) der Befragten prüfen 2024 mittels eines komplexen Regelwerks, das unter anderem Warenkorb, Kundenverhalten und Identitätsinformationen berücksichtigt, welche Kund:innen wie bestellen dürfen. Lediglich rund ein Viertel (26 %, 2023: 36%) nimmt nur selektive Prüfungen vor.

„Trotz des hohen Stellenwerts der digitalen Identitätsprüfung gibt es in der Umsetzung insbesondere beim Thema Betrugsprävention noch Luft nach oben. Denn knapp die Hälfte der Unternehmen ergreift Maßnahmen zur Identitätsprüfung erst nach mindestens einem Betrugsfall. Auch die Zahlungsfähigkeit von Kund:innen wird lediglich von einem Drittel in Echtzeit geprüft“, erklärt Christian Kramer, Branchenmanager Groß- und Außenhandel bei Creditreform.

Kommende E-Rechnungspflicht1 positiv bewertet

Weiterer zentraler Bestandteil des Checkout-Prozesses ist der Rechnungsversand: Während die elektronische Rechnung erst von rund einem Viertel der B2B-Unternehmen (26 %) genutzt wird, versendet die Mehrheit Rechnungen per E-Mail (79 %) oder per Post (48 %). Auch die Rechnungserstellung erfolgt erst bei einem Drittel (32 %) elektronisch.

„Der Großteil der Großhändler und Hersteller sieht trotz erwarteter Herausforderungen bei der Umsetzung großes Potenzial in der ab 2025 in Kraft tretenden E-Rechnungspflicht, um eigene Prozesse zu automatisieren und weiter zu digitalisieren“, so Dr. Kai Hudetz, Geschäftsführer des IFH KÖLN und Gründer des ECC KÖLN.

Wirtschaftliche Lage erneut leicht verbessert

Die große Mehrheit der befragten Hersteller und Großhändler (79 %) bewertet die allgemeine wirtschaftliche Lage insgesamt weiterhin positiv. Der Mittelwert von 1,99 (auf einer Skala von 1=sehr gut bis 5=sehr schlecht) verbessert sich erneut leicht im Vergleich zu den ersten beiden Quartalen des Jahres. Die Investitionsbereitschaft der befragten Unternehmen sinkt leicht im Vergleich zum Vorquartal, befindet sich aber noch immer auf hohem Niveau.

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Über das B2BEST Barometer
Im Rahmen des „B2BEST Barometers“ beleuchten das ECC KÖLN und Creditreform quartalsweise die Stimmung im Großhandel und B2B-Vertrieb sowie Trendthemen der Branche. Hierfür wurden im zweiten Quartal 2024 insgesamt 199 Großhändler und Hersteller zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie aktuellen Risikofaktoren und Krisen online befragt. In der vorliegenden Befragung wurde zusätzlich das Thema Nachhaltigkeit fokussiert.

Das B2BEST Barometer Vol. 15 wurde auch im Rahmen der ECC WEB TALKS präsentiert. Am 29.08.2024 um 14 Uhr gaben Dr. Kai Hudetz und Christian Kramer von Creditreform Einblicke in die Studienergebnisse.

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1 Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben.



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