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Finanzierung: Impulse für Innovationen

Die Konjunktur stagniert. Das schlägt vielen kleinen und mittleren Unternehmen auf die Innovationskraft. Der Mittelstand finanziert neue Ideen seit jeher vor allem aus Eigenmitteln. Wenn sich die Liquidität der Unternehmen verschlechtert, werden Fördermittel umso wichtiger.

Wolfgang Brunner investiert jedes Jahr rund zwei Millionen Euro. Nicht in Maschinen und Immobilien, sondern in Innovationen. Sein Unternehmen, die zebris GmbH in Isny in Baden-Württemberg, entwickelt und verkauft Messgeräte im Bereich der Biomechanik: Geräte zur Ganganalyse, etwa für die Erstellung orthopädischer Fußeinlagen, oder zur Vermessung von Kiefer und Zähnen in der Zahnmedizin. 2024 soll ein Gangtrainer auf den Markt kommen, der speziell für die Erfordernisse in der Rehabilitation und der Altenpflege entwickelt wird. „Stetige Innovationen sind das, was unser Unternehmen trägt und voranbringt“, sagt Brunner, dessen Unternehmen inzwischen an die 100 Patente hält.

Schwierige Finanzierung

Doch zebris muss sich die permanente Entwicklungsarbeit auch leisten können. Einen Großteil finanziert das Unternehmen aus eigenen Mitteln, ergänzt um Kontokorrentlinien und kleinere Bankdarlehen. „Aber die Banken halten sich in der Regel dabei zurück, etwas zu finanzieren, das es noch nicht gibt und das sie nicht kennen“, sagt Brunner. Und mit diesem Problem ist er nicht allein.

Eine aktuelle Studie der KfW kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Anteil mittelständischer Unternehmen, der bei seinen Innovationsaktivitäten von Finanzierungshemmnissen betroffen ist, gegenüber der Situation Mitte der 2000er-Jahre nahezu verdoppelt habe. Mehr als 80 Prozent müssen überwiegend auf interne Mittel zurückgreifen, acht Prozent nutzen Fördermittel, nur sieben Prozent nutzen Bankkredite zur Innovationsfinanzierung und nur vier Prozent sonstige Quellen, wie etwa Beteiligungskapital. Zurückzuführen sei das „auf die besonderen Charakteristika von Innovationen, die insbesondere einer externen Finanzierung mit Bankkrediten entgegenstehen“, schreibt der Autor der KfW-Studie. Der Erfolg eines Innovationsprojekts sei keinesfalls immer sicher. Es sei ein kreativer Prozess, bei dem vor allem Personal- und Betriebsmittelkosten anfallen. Und anders als bei einer Investition in eine Anlage oder Immobilie könne eine Bank keine nennenswerten Vermögenswerte als Sicherheit beanspruchen.

Der Bund springt ein

Auch die Politik hat die Zurückhaltung der Banken registriert – und springt zumindest zum Teil in die Bresche. Im Bundesbericht Forschung und Innovation 2022 gibt die Regierung das Ziel aus, bis 2025 gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung zu investieren. 2023 trug der Bund selbst etwa 26 Milliarden Euro dazu bei, davon etwas mehr als eine Milliarde Euro als Förderung für Innovationen im Mittelstand.

Den größten Fördertopf stellt dabei das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bereit. Darin wurden seit 2020 fast 12.000 Einzel- und Kooperationsprojekte bezuschusst – mit insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro. „Das ist ein sehr gutes Programm, sehr praxisorientiert“, sagt Torsten Volkmann. Er ist Vorstand der Spitzmüller AG, einer auf Zuschüsse und Förderungen spezialisierten Unternehmensberatung. „Hinzu kommt, dass im ZIM auch Kooperationsprojekte, etwa mit Hochschulen, gefördert werden. Das heißt, die Leistung der Hochschule, die ein Unternehmen sonst bezahlen würde, kann über die Förderung erbracht werden.“ Genau diesen Weg ist zum Beispiel Wolfgang Brunner mit zebris gegangen, als er gemeinsam mit der Ruhr-Universität Bochum ein Laufbandsystem mit integrierter Bewegungsanalyse entwickelt hat, das in der Therapie von Schlaganfallpatienten eingesetzt wird.

Anträge geben Struktur

Allerdings sollten Unternehmer den Aufwand eines ZIM-Antrags nicht unterschätzen. Das Prozedere habe Vor- und Nachteile, sagt Volkmann. „Oft helfen Förderanträge Unternehmen dabei, ihr Projekt noch einmal zu durchdenken und zu strukturieren. Aber es dauert eben auch seine Zeit, das zu formulieren, in Arbeitspakete zu gliedern und aufs Papier zu bringen.“ Vor allem aber stehe die Papierarbeit an, bevor das Innovationsprojekt starten kann.

Darin unterscheidet sich ZIM von der zweiten weit verbreiteten Förderung, der sogenannten Forschungszulage. Sie wird pro Wirtschaftsjahr auf die Unternehmenssteuern angerechnet. „Oft ist der Innovationsprozess im Mittelstand schleichend. Das Timing von Förderprogrammen wirkt da eher wie ein Korsett“, sagt Volkmann. „Mit der Forschungszulage kommt die Flexibilität zurück. Die Förderung ist etwas geringer, dafür kann sie rückwirkend beantragt werden.“ Bisher werden Personalkosten und Kosten für Auftragsforschung bezuschusst.

Mit dem neuen Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung vereinbart, dass die Zulage auch auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausgeweitet wird, etwa auf Maschinen und Einrichtungsgegenstände. Alternativ können Letztere über den Innovationskredit der KfW finanziert werden, als zinsgünstiges Darlehen. „Der Vorteil hier ist, dass der Innovationsgrad sehr gering ist“, sagt Volkmann. Die KfW finanziert etwa auch Neuerungen, die lediglich interne Prozesse im Unternehmen verbessern. Es gebe für jeden eine passende Förderung, sagt Volkmann, der seit 20 Jahren Unternehmen dazu berät. Gelder und Angebot seien vorhanden. Doch sie müssen auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Dafür müssen Unternehmer sie erstens kennen – und sie zweitens ohne zu großen bürokratischen Aufwand beantragen können.

Innovationsförderung: Diese drei Möglichkeiten sollte jeder Unternehmer kennen

ZIM

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: KMU nach EU-Definition erhalten Zuschüsse zwischen 25 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten – bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 550.000 Euro, plus maximal 30.000 Euro als ergänzende Leistungen zur Markteinführung.
 

Forschungslage

Unterstützt Vorhaben der Grundlagen- und der industriellen Forschung. Sie richtet sich an alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Förderfähig sind Personalkosten sowie bei Auftragsforschung 60 Prozent der Auftragssumme. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 4 Millionen Euro.

KfW Innovationsförderung

Darlehen zwischen 25.000 Euro und 25 Millionen Euro pro Vorhaben für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung mit Sitz in Deutschland – nutzbar für Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.
 


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Christian Raschke
Bildnachweis: Andriy Onufriyenko/ Getty Images



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