Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellsten Veröffentlichungen.
Presse, Fachbeiträge & Neuigkeiten
Gesetzliche Neuerungen für Versicherungsvermittler
Im Juli 2017 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin vorgesehenen Änderungen für Versicherungsvermittler und -berater sind in wesentlichen Teilen am 23. Februar 2018 rechtskräftig geworden. Die wichtigsten Neuregelungen finden Sie im Folgenden zusammengefasst.
Eintragung von leitenden Angestellten ins Vermittlerregister
Seit Ende Februar 2018 müssen auch Personen, die für die Beratung oder Vermittlung in einer leitenden Position tätig sind, in das Vermittlerregister (gemäß § 34d Abs. 10 Satz 1, 11a Absatz 1 GewO) eingetragen werden. Die Pflicht, dies zu veranlassen, gilt für alle Erlaubnisinhaber und Inhaber, die von der Erlaubnis befreit sind.
Verhältnis zwischen Versicherungsvermittler und -berater
Im neuen § 34d Absatz 3 GewO wird klargestellt, dass es nicht zulässig ist, parallel als Versicherungsvermittler und -berater tätig zu sein.
Weiterbildungsverpflichtung
Versicherungsvermittler und -berater, gebundene Versicherungsvertreter sowie die bei der Vermittlung mitwirkenden Beschäftigten müssen sich neuerdings im Umfang von 15 Zeitstunden pro Jahr weiterbilden. Dies gilt nicht für die produktakzessorischen Versicherungsvermittler. Die Ausgestaltung der Anforderungen an die Weiterbildungspflicht werden in der neuen Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) konkret geregelt.
Berufshaftpflichtversicherung oder Garantie
Gemäß § 34 d Absatz 5 Nr. 3 GewO kann alternativ zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nun das Bestehen einer gleichwertigen Garantie nachgewiesen werden.
Informationspflichten
Die Versicherungsvermittler müssen beim ersten geschäftlichen Kontakt dem Versicherungsnehmer die Informationen gemäß § 11 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) deutlich in schriftlicher Form vorlegen.
Beschwerdestelle
Vermutliche oder tatsächliche Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften können nach § 34 d Absatz 12 GewO (auch in anonymer Form) an die Industrie- und Handelskammern gemeldet werden.
Pressekontakt Regional
Marketing
Tel.: +49 9217593080
marketing@muenchen.creditreform.de
Pressekontakt
Patrik-Ludwig Hantzsch
Pressesprecher
Leiter Wirtschaftsforschung
Tel.: +49 (0) 21 31 / 109-172
p.hantzsch@verband.creditreform.de
Twitter: @PtrkLdwg