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Überschuldung und Verbraucherinsolvenzen im Zeichen der Krise
Im ersten Halbjahr 2022 verzeichneten die Anträge von Verbraucherinsolvenzen ein deutliches Minus gegenüber dem Vorjahr. 32.800 Verbraucher strengten ein Insolvenzverfahren zu ihrer Entschuldung an, im Vergleichszeitraum 2021 waren es knapp 43.000 – ein Rückgang von 23 Prozent.
Dieses Minus sollte jedoch nicht zu euphorisch stimmen. 2021 waren die Verbraucherinsolvenzen in die Höhe geschnellt und um 87 Prozent hatten sich die Anträge 2021 auf 79.000 Fälle gegenüber 2020 fast verdoppelt. Der Grund für diese sprunghafte Zunahme war eindeutig. Eine Gesetzesänderung hatte dafür gesorgt, dass Betroffene nur noch eine dreijährige und damit deutlich verkürzte Wohlverhaltensperiode durchlaufen mussten. Das hatte zu einem Abwarten geführt und der Stau hatte sich mit hohen Zahlen 2021 erst jetzt gelöst. Ähnlich wie bei den Unternehmensinsolvenzen war die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in den letzten Jahren vor der zweiten Dekade rückläufig gewesen – wenn auch deutlich geringer als aktuell.
War die Corona-Pandemie verbunden mit Lockdowns und Kurzarbeit im Hinblick auf die finanzielle Situation der Bürger in Deutschland noch zu verkraften gewesen, so mag die schwierige Lage zwischen Ukraine-Krieg und steigenden Energiepreisen sowie den insgesamt inflationären Tendenzen, besonders bei den Nahrungsmitteln, eine bereits angespannte Finanzsituation noch prekärer machen. Bereits der SchuldnerAtlas von Creditreform hatte im Herbst auf die Schwierigkeiten hingewiesen. Anlässlich der „Aktionswoche der Schuldnerberatung“ von Ende Mai bis Anfang Juni äußerte sich Destatis auf Basis der Zahlen aus der Beratung zu den Strukturen beim Problemfall „Überschuldung“.
Offene Rechnungen schaden Schuldnern und Gläubigern
Wer die Zahl der Privatinsolvenzen durch Verbraucher zurückfahren will, muss bei der Überschuldung anfangen. Das Gerichtsverfahren selbst ist mittlerweile anerkannt als Ausweg aus der finanziellen Misere. Der Hebel ist vorher bei der schwierigen Finanzsituation der Verbraucher anzusetzen. Denn die Auswirkungen sind nicht nur für die betroffenen Schuldner, sondern auch für ihre Gläubiger nicht tragbar. Private Vermieter, Handwerker oder kleine Dienstleister bleiben auf ihren Forderungen sitzen. Auf Basis der Zahlen des Vorjahres lässt sich ausrechnen, dass pro Verbraucherinsolvenz offene Forderungen von rund 43.000 Euro im Durchschnitt zu registrieren sind. Menschen im Privatinsolvenzverfahren sind also deutlich höher verschuldet als die Personen, die sich in die Schuldnerberatung begeben. Die durchschnittliche Verschuldung wird hier von Destatis mit gut 31.000 Euro benannt.
Mietschulden sind ein wichtiger Grund für Überschuldung. Gerade Personen mit einem geringeren Einkommen leiden unter den Kostensteigerungen. Wer bei der Schuldnerberatung vorstellig wird, hat im Durchschnitt ein Einkommen von weniger als 1.400 Euro netto pro Monat zur Verfügung. 520 Euro Mietkosten ergeben einen Anteil von fast 40 Prozent am zur Verfügung stehenden Geld – bei der Gesamtbevölkerung ist es nur gut ein Fünftel, das für Wohnen ausgegeben werden muss. Obwohl die Mietkosten also einen so beträchtlichen Teil der Ausgaben darstellen, hatte nur jeder fünfte Überschuldete in der Beratung offene Verbindlichkeiten gegenüber seinem Vermieter. Dies hängt natürlich auch damit zusammen, dass Mietschulden drastische Konsequenzen durch die Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen können. So bilden die offenen Forderungen aus Vermietung einen beträchtlichen Teil der Schulden, mit 4.400 Euro im Durchschnitt summieren sie sich auf das Achtfache der monatlichen Wohnkosten. Viel stärker im Ranking sind allerdings die Gläubiger der öffentlichen Hand vertreten. Das reicht von der Krankenversicherung, über das Jobcenter bis zu Rentenzahlungen. Fast die Hälfte der Überschuldeten hat Rückstände bei den Dienstleistungen der Telekommunikationsunternehmen.
Hilfen werden überwiesen
Schon zum Ausgang des Winters wurden die ersten Transfers getätigt. Alleinlebende, die Wohngeld beziehen, erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro. 350 Euro gibt es für Haushalte mit zwei Personen und zusätzlich 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Auch Auszubildende und Studierende wurden bedacht, darüber hinaus bekommen Empfänger von Sozialleistungen Einmalzahlungen von insgesamt 200 Euro. Von Armut betroffene Kinder erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro. Wichtig ist natürlich auch die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro, der gerade unteren Einkommensschichten zugutekommt. Aber auch der Wegfall der EEG-Umlage ab Juni und ein weiterer Kinderbonus von 100 Euro pro Kind wird zusammen mit der Energiepauschale von 300 Euro, die allerdings zu versteuern ist, positive Auswirkungen zeigen.
Wie schwierig solcher Support ist, zeigt die Situation bei den hohen Spritpreisen. Auch hier hatte der Staat eine Steuerentlastung durchgeführt, die aber bei den Tankstellen nicht ankam. Wie das DIW ausgerechnet hat, sinken durch alle Zuschüsse gerade bei den niedrigen Einkommen die entsprechenden Ausgaben um die Hälfte. Bei den durchschnittlichen Haushalten dagegen um etwa ein Drittel.
Die Bekämpfung der hohen Energiekosten und der Inflation insgesamt, etwa durch Zinserhöhungen der EZB, nähren allerdings auch die Befürchtung einer Rezession. Durch die steigenden Zahlen bei der Arbeitslosigkeit würden die Unterstützungen für geringe Haushaltseinkommen aufgezehrt. Arbeitslosigkeit würde wieder eine größere Rolle bei der Überschuldung spielen und in der Folge dann eben auch bei den Privatinsolvenzen. Steigerungen sind also, darüber sollten die aktuellen Rückgänge bei den Zahlen nicht hinwegtäuschen, durchaus zu befürchten.
Quellen: Creditreform, Destatis, DIW