Gerichtskosten rechner

Welche Gerichtskosten erwarten Sie? Mit dem Creditreform Gerichtskostenrechner können Sie das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens besser abschätzen.

Creditreform Gerichtskostenrechner

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Die gesamten Gerichtskosten betragen 0 €

1. Instanz
Verfahrensgebühr (1,3)
0 €
Termingebühr (1,2)
0 €
Auslagen
0 €
Umsatzsteuer
0 €

Summe eigener Anwalt
0 €
Anwalt/Gegner-dto.
0 €
Gerichtskosten - 3 Geb.
0 €

Summe 1. Instanz
0 €
2. Instanz
Verfahrensgebühr
0 €
Termingebühr
0 €
Auslagen
0 €
Umsatzsteuer
0 €

Summe eigener Anwalt
0 €
Anwalt/Gegner-dto.
0 €
Gerichtskosten - 4 Geb.
0 €

Summe 2. Instanz
0 €
Gesamtsumme
( 1. Instanz + 2. Instanz )
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Gerichtskostenrechner: Kalkulieren Sie Ihre Gerichtskosten einfach und transparent

Mit dem Creditreform Gerichtskostenrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten schnell abschätzen und sich auf ein Verfahren finanziell vorbereiten. Das ist insbesondere dann hilfreich, wenn Sie eine fundierte Entscheidung über die rechtlichen Schritte treffen möchten. Doch was genau sind Gerichtskosten? Wir klären die wichtigsten Fragen:

  • Was sind Gerichtskosten?

    Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens anfallen. Sie decken unter anderem die Kosten für die gerichtliche Tätigkeit, wie die Bearbeitung von Klagen, Verhandlungen und Entscheidungen. Die Gerichtskosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt und müssen von den Parteien getragen werden, wobei oft die unterliegende Partei die Kosten übernimmt.

  • Welche Faktoren beeinflussen Gerichtskosten?

    Die Höhe der Gerichtskosten hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Streitwert: Je höher der Streitwert, desto höher werden die Gerichtskosten.
    • Verfahrensart: Zivil-, Verwaltungs- oder Strafverfahren haben unterschiedliche Gebührenstrukturen.
    • Anzahl der Instanzen: Verfahren mit mehreren Instanzen verursachen höhere Kosten.
    • Gutachten und Sachverständige: Sofern Sachverständige hinzugezogen werden, erhöhen diese die Verfahrenskosten.
    • Dauer und Komplexität des Verfahrens: Längere oder aufwendigere Verfahren sind teurer.
  • Was sind die gesetzlichen Grundlagen?

    Die Gerichtskosten in Deutschland sind durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt:

    • Das Gerichtskostengesetz (GKG) bestimmt die Kosten in Zivil- und Verwaltungsverfahren.
    • Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Vergütung von Rechtsanwälten.
    • Das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) regelt die Kosten für familienrechtliche Verfahren.
    • Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) legt die Vergütung für Sachverständige und Zeugen fest.
    • Die Kostenordnung (KostO) bezieht sich auf notarielle Tätigkeiten und Grundbuchangelegenheiten.
  • Was ist der Unterschied zwischen Gerichtskosten und Gesamtprozesskosten?

    Gerichtskosten sind nur ein Teil der Gesamtprozesskosten. Weitere Kosten sind:

    • Anwaltskosten: Je nach Honorarvereinbarung oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Kosten für Sachverständige: Falls das Gericht ein Gutachten anfordert
    • Reisekosten und Auslagen: Zum Beispiel für Zeugen oder Beteiligte
    • Kosten eines möglichen Vergleichs: Falls eine außergerichtliche Einigung erzielt wird
  • Gerichtskosten in typischen B2B-Streitigkeiten

    Im geschäftlichen Umfeld können Gerichtskosten je nach Streitfall erheblich variieren. Typische Fälle sind:

    • Vertragsstreitigkeiten: Etwa über nicht erfüllte Lieferverträge oder Zahlungsforderungen
    • Wettbewerbsrechtliche Verfahren: Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs oder Markenrechtsverletzungen
    • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen: Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder mit Geschäftspartnern

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