Wirtschaftsauskunft: Geschäftspartner im Blick
Kennen Sie Ihre Geschäftspartner durch und durch? Eine Wirtschaftsauskunft sorgt für die nötige Transparenz und sichere Geschäfte. Doch wer darf sie einholen und was steht in einer Auskunft?
Zum ArtikelImmer mehr Unternehmen müssen in Zukunft darüber berichten, wie nachhaltig sie arbeiten. Was hinter dem Kürzel ESG steckt und wie Unternehmen sich darauf vorbereiten.
Nachhaltigkeit ist eins der gesellschaftlichen Megathemen der 2020er-Jahre – und damit auch ein Muss für Unternehmer. Vom Einzelhändler bis zum Automobilzulieferer, vom Handwerksbetrieb bis zum IT-Dienstleister. Sie alle stehen vor der Herausforderung, nachhaltiger zu wirtschaften. In einer Studie des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Commerzbank1 antworteten 77 Prozent der befragten Unternehmen, dass insbesondere der Mittelstand nur dann zukunftsfähig sei, wenn er das Thema Nachhaltigkeit ernsthaft angehe. Viele Kunden und Mitarbeiter erwarten inzwischen Anstrengungen in Sachen Klimaschutz und Ressourceneffizienz. Und auch die Politik macht Druck. Die Europäische Kommission konzentriert sich mit ihrem Green Deal ebenso auf den Umwelt- und Klimaschutz wie die Bundesregierung. Und mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten wird auch der soziale Aspekt unternehmerischer Nachhaltigkeit immer wichtiger.
Die Frage ist nur: Wie kann man Nachhaltigkeit zähl- und messbar machen? Als Standard haben sich die sogenannten ESG-Kriterien etabliert.
Bis heute hat die Finanzbranche großen Anteil daran, dass ESG-Daten für Unternehmen immer wichtiger werden. Laut einer Berechnung der Förderbank KfW2 müssten in Deutschland rund fünf Billionen Euro öffentlich, privat sowie von der Wirtschaft investiert werden, um das Land bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen. Einen Großteil dieses Geldes werden Banken zur Verfügung stellen. Gegenüber ihren Aufsichtsbehörden müssen diese dann aufzeigen, dass ESG-Faktoren in der Risikosteuerung "angemessen und explizit" berücksichtigt wurden. Und genau dafür brauchen sie ESG-Daten der Unternehmen.
In einer herkömmlichen Bilanz kommt es darauf an, gegenüber der Bank vor allem den finanziellen Erfolg zu dokumentieren. Unternehmerische Folgen für Umwelt und Gesellschaft spielen darin keine Rolle. Doch das ändert sich gerade grundlegend.
Künftig wollen Banken und andere Geschäftspartner wissen, welche Emissionen die Herstellung eines Produkts verursacht, welchen Klimarisiken wie etwa Hitze, Dürre oder Hochwasser ein Unternehmen ausgesetzt ist und ob es seine Mitarbeiter fair behandelt. Kurz: Wer aktiv die Nachhaltigkeit seines Geschäftsmodells darstellt oder zumindest dokumentiert, dass er mit der Transformation begonnen hat, findet leichter eine Finanzierung.
Dabei helfen, Geld in nachhaltige Technologien und Unternehmen zu lenken, sollen zusätzlicher Berichtspflichten für Unternehmen und Finanzdienstleister. Die EU-Taxonomie sowie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind hierunter wahrscheinlich die prominentesten Standards. Mit diesem Regelwerk legt die EU-Kommission Standards für ökologisches Wirtschaften fest.
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Für alle sechs Ziele sind mittlerweile Definitionen vorhanden, allerdings sind erst die beiden ersten Ziele in Anwendung, für die folgenden vier steht die Anwendung/Umsetzung noch aus. Mit ihrer Taxonomie-Verordnung legt die EU-Kommission Standards für ökologisches Wirtschaften fest. Im Kern geht es darum, unternehmerische Tätigkeiten dahingehend zu bewerten, ob sie einen „grünen“ Beitrag leisten oder nicht. Anhand dieser Bewertung sollen Investoren oder Geldgeber einschätzen können, ob ein Unternehmen nachhaltig arbeitet. Unterteilt ist die Taxonomie bisher in diese sechs Umweltziele:
Für alle sechs Ziele sind mittlerweile Definitionen vorhanden, allerdings sind erst die beiden ersten Ziele in Anwendung, für die folgenden vier steht die Anwendung noch aus. Die Herausforderung: Mit mindestens einem von diesen sechs Zielen müssen Unternehmen ihre Aktivitäten in Einklang bringen, um nachhaltiges Handeln gemäß der EU-Taxonomie nachzuweisen – und zwar ohne eins oder mehrere der anderen Ziele zu beeinträchtigen. Zudem müssen sie Mindestanforderungen in sozialen Bereichen und bei der Achtung der Menschenrechte erfüllen.
Im ersten Schritt gilt die EU-Taxonomie für große börsennotierte Unternehmen, große Banken und große Versicherungen. Im Rahmen der sogenannten Non-Financial Reporting Directive (NFRD) muss jeder eine Erklärung abgeben und offenlegen, ob seine Aktivitäten mit der Taxonomie übereinstimmen, der…
… mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt,
… einen Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro erwirtschaftet, oder
… eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro aufweist.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sorgt dafür, dass Unternehmen verlässliche und detailreiche Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen, die auf umfassenden Standards basieren. Die CSRD führt zu weitreichenden Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Sie ersetzt die bisherige CSR-Richtlinie.
Die CSRD dehnt die bestehenden Regeln für nicht-finanzielle Berichterstattung deutlich aus. Alle Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind (ausgenommen Kleinstunternehmen), müssen die neuen Berichtspflichten beachten. Ebenso betrifft die CSRD alle nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe, wenn sie mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen:
Insgesamt könnten damit EU-weit circa 50.000 Unternehmen davon betroffen sein – darunter allein 15.000 in Deutschland3.
Die neue CSR-Richtlinie folgt einem Ansatz der doppelten Wesentlichkeit "Double Materiality". Dies bedeutet, Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren ihr Unternehmen als auch die Auswirkungen ihres Betriebs auf Mensch und Umwelt darlegen. Die CSRD verlangt in den Berichten Informationen unter anderem Informationen:
Mit der CSRD entfällt die Möglichkeit, nichtfinanzielle Informationen in separaten Berichten offenzulegen. Zukünftig sollen Nachhaltigkeitsinformationen ausschließlich im Lagebericht veröffentlicht werden.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass es unabhängig von den Richtlinien für Unternehmen jeder Größe gängige Praxis wird, Informationen zur Nachhaltigkeit zu erheben und zu teilen. Das benötigt eine gute Vorbereitung. Die Münchner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner4 hat in einer Studie die Nachhaltigkeitskommunikation von rund 50 großen bayerischen Mittelstands- und Familienunternehmen aus verschiedenen Branchen untersucht. Das Ergebnis: Nach guten ersten Schritten „besteht auch noch wesentlicher Nachholbedarf – sowohl hinsichtlich der Robustheit der Grundlagen als auch der Konsistenz.“
Ohne einen einheitlichen Standard ist der Vergleich von Nachhaltigkeitsdaten verschiedener Unternehmen aber kaum möglich. Verschiedene Organisationen und Institutionen arbeiten deshalb daran, ein Regelwerk für grüne Bilanzen zu etablieren.
Durch die Gesetzgebung, die Anforderungen von Banken an Kreditnehmer sowie von Unternehmen an Geschäftspartner entwickeln sich Nachhaltigkeitsdaten sich zu einem neuen Bereich der Wirtschaftsinformation. Als führende Auskunftei in Europa wird Creditreform diesen Prozess mit validen Daten begleiten. „Unser Ziel ist es, zu jedem wirtschaftsaktiven Unternehmen in Deutschland eine belastbare Aussage zum Thema Nachhaltigkeit treffen zu können“, sagt Dr. Michael Munsch, Vorstand der Creditreform Rating AG. Mit seiner großen Erfahrung im Bereich der Bonitätsanalyse und Auskunft besitzt Creditreform die Technologien und das Know-how dazu.
Die Beschäftigung mit der eigenen Nachhaltigkeit ist in Zukunft nicht mehr wegzudenken. Unternehmen müssen Ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen verbessern, die ESG-Risiken ihrer Geschäftspartner beurteilen, regulatorische Maßnahmen erfüllen und nicht zuletzt auch das eigene nachhaltige Handeln transparent machen. Sie möchten sich Ihren ESG-Anforderungen stellen und sich dabei unterstützen lassen? Die Creditreform ESG-Services bieten Ihnen ein Rundum-Paket zum Thema ESG & Nachhaltigkeit.
Quellen:
1 Studie „Wirtschaft im Umbruch: Die Chancen des Green Deal“, Marktforschungsinstitut Forsa im Auftrag der Commerzbank
2 KfW Research Fokus Volkswirtschaft
3 Europäische Kommission: Fragen und Antworten: Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen
4 Studie von Sustainserv GmbH und Dr. Kleeberg & Partner GmbH: Klimawandel in der Berichterstattung von ausgewählten Mittelstands- und Familien unternehmen
5 https://www.globalreporting.org/
6 Value Reporting Foundation SASB Standards
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