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Ernstzunehmende neue Aufgabe
Das deutsche Lieferkettengesetz setzt Großbetriebe und indirekt auch Mittelständler unter Druck – jeder sollte wissen, wie seine Zulieferer und Auftragnehmer arbeiten. Unternehmer müssen beginnen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Was zu tun ist.
Das Familienunternehmen Bierbaum-Proenen arbeitet mit Lieferanten zusammen, die sozialverträglich und umweltfreundlich produzieren. „Wir wollen langfristige Kooperationen aufbauen und uns gemeinsam weiterentwickeln“, sagt Fabian Kusch, Chefeinkäufer bei Bierbaum-Proenen. Die Firma bietet Arbeitskleidung jeder Art, nachhaltig hergestellt unter fairen Bedingungen – und das bereits seit Jahrzehnten. Auch engagiert sich der Mittelständler in diversen Brancheninitiativen. In einer neuen Studie des Bundesentwicklungsministeriums zu menschenrechtlicher Sorgfalt wird Bierbaum-Proenen als Best-Practice-Beispiel vorgestellt.
„Wir interessieren uns bei unserer Kleidung für die Details bis zum letzten Knopf.“
Fabian Kusch, Bierbaum-Proenen
So legte der Textilbetrieb etwa die Abteilungen Einkauf und Nachhaltigkeit zusammen, „weil sich beide mit menschenrechtlicher Sorgfalt beschäftigen müssen“, sagt Kusch. Außerdem achtet die Firma beim Einkauf darauf, unter welchen Bedingungen produziert wird. „Wir interessieren uns bei unserer Kleidung für die Details bis zum letzten Knopf. Wir kaufen sehr viele verschiedene Materialien aus zahlreichen Ländern und müssen für alle kontrollieren können, wie sie hergestellt werden.“ Alle Lieferanten von Bierbaum-Proenen unterschreiben einen Code of Conduct. Sie verpflichten sich also, bestimmte Regeln bei der Produktion einzuhalten. Momentan sind Kusch und seine Kollegen dabei, sogar bei den Zulieferern sämtliche Wertschöpfungsstufen abzufragen und zu dokumentieren, wie deren Auftragnehmer arbeiten.
Für den Mittelständler ist das wichtig, auch weil Großbetriebe zu seinen Kunden zählen. Kusch geht davon aus, dass viele von ihnen künftig verschärft nachfragen werden, wie Bierbaum-Proenen und dessen Lieferanten arbeiten. „Das finden wir gut, selbst wenn für uns mit der Transparenz ein erheblicher Aufwand verbunden sein wird“, sagt er.
2023 wird es ernst
Hintergrund ist das neue Lieferkettengesetz (LkSG) in Deutschland. Es tritt 2023 in Kraft. Deutsche Firmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern verpflichtet es dann, anhand von fest definierten Sorgfaltspflichten auf Menschenrechte und Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu achten. Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit sind tabu – genauso aber auch die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Niedriglöhne oder Verweigern von Mitarbeitervertretungen. Konkret müssen Firmen in Deutschland ein Risikomanagementsystem installieren. Dieses dient dazu, Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und Umweltschäden zu identifizieren. Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig über ihre dahingehenden Aktivitäten zu berichten, und sie müssen eine Beschwerdestelle einrichten. Das neue Gesetz will hier umfassende Transparenz schaffen. Man muss seine Lieferanten kennen und einen Überblick über die gesamte Lieferkette in der Wertschöpfung haben. Ab 2024 bezieht das Lieferkettengesetz die Firmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern ein. Auch diese müssen dann die Regeln erfüllen.
„Von dem Gesetz werden auch mittelständische Zulieferer betroffen sein.“
Karl Würz, Netzwerk Compliance e. V. und Equero CompCor
„Von diesem Gesetz werden aber nicht nur die Großbetriebe betroffen sein, sondern auch deren mittelständische Zulieferer“, erklärt Karl Würz, Vorstandsmitglied des Netzwerk Compliance e.V. und Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft Equeo CompCor in Berlin. Kleinere Unternehmen werden ihren Auftraggebern darlegen müssen, wie ihre Zulieferer agieren. „Wir beobachten, dass viele Unternehmer mit Blick auf das Lieferkettengesetz noch sehr langsam reagieren. Sie beginnen jetzt mit einer Art Schwachstellenanalyse, indem sie die notwendigen Daten von ihren Zulieferern einsammeln“, so Würz. Die Aufgabe aber sei sehr komplex. „Viele Unternehmen haben schon ein Problem damit, überhaupt alle ihre Zulieferer aufzulisten“, sagt Würz. Noch weniger wissen über deren Arbeitsweise Bescheid. Vor allem: Nach der Risikoanalyse müssen Verträge geändert werden, um Verstöße gegen das Lieferkettengesetz auszuschließen. „Und selbst das reicht nicht. Die Unternehmen müssen nachprüfen, ob die Vorgaben am Ende auch eingehalten werden“, sagt Würz.
Bußgelder vom BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert ab 2023 die Gangart der Großbetriebe. Bei Verstößen gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten kann die Behörde Bußgelder verhängen. Diese betragen zwischen 100.000 Euro und 800.000 Euro. Gegebenenfalls können etwa bei Konzernen bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes fällig werden. Die betreffenden Firmen dürfen von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen werden. „Momentan sind wir dabei, ein detailliertes Prüfkonzept zu entwickeln“, erklärt Sebastian Schmitt, einer der Verantwortlichen im Aufbaustab Lieferkettengesetz beim BAFA.
Es ist eine akribische Arbeit. Doch auch für die Behörde hat das Lieferkettengesetz eine wesentliche Bedeutung. Die Aufgabe wird künftig an zwei neuen Außenstellen umgesetzt – in Merseburg und in Borna bei Leipzig. Die Bundesregierung schafft damit neue Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen. BAFA-Präsident Torsten Safarik erklärte den Aufbau der neuen Verwaltung zur Chefsache. 65 Planstellen sind für die Administration und Kontrolle des Lieferkettengesetzes bewilligt, wobei die Zahl wohl noch aufgestockt werden könnte. „Wir haben bereits einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht, den wir bis zum Sommer nächsten Jahres stetig aktualisieren“, sagt Schmitt. Unternehmen sollen bis dahin die notwendigen Informationen erhalten, wie zum Beispiel die ab 2023 geforderten Berichte aufgebaut sein müssen und welche Angaben dann gefordert sind. „Voraussichtlich bis Mitte 2022 werden die Details vorliegen. So haben die Firmen Zeit, sich darauf einzustellen und vorzubereiten“, sagt Schmitt.
Mit der Risikoanalyse sollten die Unternehmen jetzt schon starten. Denn ab dem 1. Januar 2023 wird das BAFA seinem gesetzlichen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des LkSG nachkommen. Ab dann wird überprüft, ob Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich fallen, ihre Sorgfaltspflichten angemessen umsetzen. „Prinzipiell können wir die Prüfung vor Ort durchführen“, so Schmitt. Allerdings dürfte sie in erster Linie auf Basis der Berichte oder schriftlicher Informationen erfolgen.
Berichte als Nachweis
Diese Berichte sind jährlich zu erstellen und zu veröffentlichen. „Sie dienen als Nachweis, dass die Menschenrechte und ein sorgfältiger Umgang mit der Umwelt eingehalten werden“, kommentiert Holger Hembach, Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Menschenrechte in Bergisch Gladbach. Er rät großen wie kleineren Firmen im ersten Schritt dazu, einen für Menschenrechte zuständigen Mitarbeiter zu benennen, der mögliche Risiken analysiert und Auftraggebern Fragen beantworten kann. „Das wird für viele Neuland sein. Im Zweifel sollten sich Unternehmer Hilfe holen“, sagt Hembach. Die Industrie- und Handelskammern bieten Workshops zum LkSG. Auch nur indirekt von den Neuregelungen betroffene Firmen müssten tätig werden und bei erkennbaren Verstößen auf ihre Zulieferer Einfluss nehmen. „Unternehmer sollten ernsthaft guten Willen zeigen und aktiv gegen jegliche Missachtung der Compliance-Regeln angehen“, sagt Hembach.
Goldschmied Thomas Becker in Hamburg ist hier vielen Kollegen schon einen Schritt voraus. Er kauft Rohstoffe wie Gold, die er selbst verarbeitet, schon seit 2016 nicht mehr im deutschen Großhandel. „Man erfährt hier nichts vom Ursprung des Materials, woher es kommt und unter welchen Bedingungen es gewonnen wurde“, sagt Becker. Deshalb kooperiert er direkt mit Schürfergemeinschaften im Kongo, er kennt jeden seiner Lieferanten. „Vor Corona bin ich zweimal im Jahr dorthin geflogen und habe mir alles vor Ort angesehen. Dann habe ich Goldproben mitgenommen, um deren Zusammensetzung in Deutschland überprüfen zu lassen“, erläutert Becker. Das schafft Transparenz, ob der Rohstoff tatsächlich von dort stammt. Becker achtet darauf, dass die Mitarbeiter der kongolesischen Minen gut bezahlt werden. „Die Lieferanten erhalten überdies einen Preisaufschlag von 15 Prozent von mir, damit sie auf den Einsatz von umweltschädlichem Quecksilber verzichten“, sagt Becker.
„Meine Kunden kommen zu mir, weil sie wissen, dass wir nachhaltig arbeiten.“
Thomas Becker, Goldschmied
Natürlich muss er gegenüber seinen Endkunden leicht höhere Preise als die Wettbewerber verlangen. „Aber bei einem handgefertigten Schmuckstück schlägt der Materialpreis am Ende weniger ins Gewicht. Meine Kunden akzeptieren das gerne. Sie kommen zu mir, eben weil sie wissen, dass wir so arbeiten“, sagt Becker.
INTERVIEW
„Sanktionen in die Verträge mit aufnehmen“
Markus Hoffmann-von Wolffersdorff, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei KNPP Rechts- und Patentanwälte in Leipzig, erklärt, wie Unternehmer sich aufs Lieferkettengesetz vorbereiten.
Momentan machen Unternehmen eher die massiven Lieferengpässe zu schaffen und vom Lieferkettengesetz sind erst einmal nur große Unternehmen direkt betroffen. Sollten Mittelständler ihre Arbeitskraft da nicht lieber in die drängenden und aktuellen Problemlösungen stecken?
Verständlich ist das und sicherlich auch notwendig. Dennoch kann ich nur hoffen, dass sich Unternehmer auch aus dem kleineren Mittelstand vorbereiten. Die Zeit ist bis 1. Januar 2023 ist knapp, der Aufwand allein für die Datenerhebung der einzelnen Lieferanten ist sehr groß.
Was macht eine gute Vorbereitung aus?
Ein strukturiertes Vorgehen in der Risikoanalyse ist wichtig, um effizient die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen im Unternehmen und gegenüber ausländischen Zulieferern vornehmen zu können. Am Ende wird ein ausführlicher jährlicher Bericht stehen, der alles transparent macht. Hierzu gibt es vonseiten der Ministerien ausführliche Leitfäden, die für die Implementierung und Orientierung nützlich und relevant sind. Besonders für Betriebe mit Verbindungen ins außereuropäische Ausland – also auch Unternehmen mit Niederlassungen oder Beteiligungen – wird der mit dem Lieferkettengesetz verbundene Aufwand hoch sein.
Wo dürften die größten Schwierigkeiten liegen?
Betroffen sind insbesondere Branchen rund um Textilien, Möbel und Konsumgüter wie etwa Spielzeuge, Haushaltsgegenstände oder Schmuck. Im Prinzip geht es um jene, die zum Beispiel aus Asien oder Afrika importieren. Allein die Rahmenverträge mit lokalen Zulieferern komplett zu überarbeiten, wird mehrere Monate beanspruchen. Denken Sie nur daran, dass Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung und andere Sanktionen mit aufzunehmen sind, falls die Zulieferer gegen die Codes verstoßen.
Infos rund um die Implementierung
Inzwischen liegen erste Informationen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes vor. Unternehmer können sich hier detailliert einen Überblick verschaffen. Die Seiten werden laufend aktualisiert.
Um Unternehmen über die Durchführung auf dem Laufenden zu halten, informiert die Bundesregierung über: csr-in-deutschland.de
Verbände wie der BUND, Brot für die Welt, ver.di oder der Weltladen-Dachverband erklären, worum es geht – anhand von Fallbeispielen: lieferkettengesetz.de/fallbeispiele
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat einen Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt, der kurz und knapp das Wichtigste zusammenfasst: bmz.de/de/entwicklungspolitik/lieferkettengesetz
In einer Studie des BMZ beschreiben unter anderem große wie mittelständische Firmen ihr Risikomanagement: bmz.de/de/aktuelles/mit-verantwortung-zum-erfolg
Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Eva Neuthinger