Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Unsere Regierung hat die Insolvenzantragspflicht schon im vorigen Jahr mehrfach an die Pandemie angepasst. Dazu hat sie ein eigenes Gesetz beschlossen, das COVInsAG. Dort wurden die Bedingungen, zu denen Unternehmen, die in finanzieller Not sind den Antrag stellen mussten, mehrfach variiert. Mit den sich laufend ändernden Regelungen fällt es schwer, Übersicht zu behalten, ob und wann ein insolvenzreifes Unternehmen nun zum Insolvenzgericht gehen muss.

Fast gleichermaßen steigt auch die Verunsicherung bei den Gläubigern. Kann ich wie bisher einfach mit Jedem weiter Geschäfte machen? Was ist mit späterer Anfechtung im Insolvenzverfahren? Denn auch dazu sind die Regeln mehrfach angepasst worden.

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Siehe hierzu auch die Presseerklärung der Bundesregierung vom 20.01.2021
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird verlängert (bundesregierung.de)

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist nun unter der Bedingung auf den 30.04.2021 verlängert worden, dass Unternehmen immer noch auf bereits beantrage Mittel aus dem Corona-Hilfsprogrammen warten. Wird es die letzte Verlängerung sein? Das ist offen.

Hoffnungsschimmer für eine ausgewogene Novellierung des COVInsAG geben die jüngsten Statements von Christoph Niering, dem Vorsitzenden des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Er sieht Überarbeitungsbedarf auch in einer Verlängerung des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen. Aber das ist noch nicht passiert.

Tipp:

Bei Stundungen oder Ratenzahlungen, die Sie Ihren Kunden gewähren, achten Sie bitte auf jedes geschriebene Wort. Damit Sie nicht von späterer Anfechtung und damit Rückzahlungen überrascht werden, gilt es so zu formulieren, dass der Schuldner zusichert weder überschuldet noch zahlungsunfähig zu sein. Finden Sie also andere Gründe für den Aufschub.

Beachten Sie in Pandemiezeiten, wie sich das COVInsAG verändert. Entsprechend lassen sich vielleicht schon durch pandemiebedingte Begründungen Stundungen und Ratenzahlungen anfechtungssicher formulieren.

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