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Eine kostenfreie Selbstauskunft (Wirtschaftsauskunft) inklusive Monitoring für die kommenden 12 Monate, abrufbar bis 31. Mai 2020.
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Aktuelle Daten und Fakten sichern Liquidität
Wie aus Bankenkreisen zu erfahren ist, wird mit Hochdruck an den Prozessen zur schnellen und zielgerichteten Verteilung von staatlichen Geldern für durch die Pandemie in Not geratene Unternehmen gearbeitet. Jedoch können nach ersten Einschätzungen nur die Unternehmen diese finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen, deren Geschäftsmodell vor der Corona-Krise wirtschaftlich tragbar war.
Nachweis für ein wirtschaftlich tragbares Geschäftsmodell sind aktuelle Zahlen, Daten und Fakten. Ausgangsbasis hierfür ist die Bilanz 2019. Sinnvoll ist es außerdem, einen plausiblen Liquiditätsplan vorzulegen, um Liquiditätshilfen zu erhalten. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Gelder so einzusetzen, dass nachhaltig wirtschaftliche Stabilität gewährleistet werden kann.
Mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht möchte die Bundesregierung vermeiden, dass ein Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen muss, weil ein Antrag auf öffentliche Hilfen im Rahmen der Corona-Pandemie noch nicht bearbeitet wurde oder Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen noch nicht zum Erfolg geführt haben. Durch die Neuregelung soll die Insolvenzantragspflicht für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt werden.
In der kritischen Prüfung Ihrer Geschäftspartner bedeutet dies einerseits, eine Bonitätsverschlechterung ohne Konsequenz hinzunehmen, was weitere Kreditschäden nach sich ziehen kann. Das ist die eine Seite der Medaille, auf der anderen steht die Insolvenzanfechtung (InsO. § 130ff.). Inwieweit wird die Höhe des Ausfallschadens durch eine künstliche Insolvenzverschleppung und damit einem größeren Zeitraum für eine Insolvenzanfechtung vervielfacht?
In dieser Betrachtung ist der alte Leitsatz „Zeit ist Geld“ goldrichtig. Die Zeit, in der mehr Schulden gemacht werden können, verlängert sich. Und es ist das Geld der Gläubiger, das den Unternehmen durch die Insolvenzanfechtung rückwirkend genommen werden kann.
Dies ist der Moment, in dem ein viel höheres Ausfallrisiko voll auf die Gläubiger zurückschlägt und weitere Insolvenzen aufgrund der Forderungsausfälle zu befürchten sind. Ein Ende dieser Spirale ist dann nicht in Sicht und kann sich über den Zeitraum der Insolvenzanfechtung von vier Jahren hinaus manifestieren. Überlebensnotwendig ist eine stringente Debitorenbuchhaltung, unterstützt durch ein überbetriebliches Kreditmanagement.
Halten Sie die Finanzkommunikation Ihres Unternehmens auf dem neuesten Stand. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Bonität zu prüfen und Daten zu dokumentieren und helfen Ihnen bei der Einschätzung von geschäftlichen Risiken. Für uns alle steht in diesen Tagen der Schutz unserer Gesundheit an oberster Stelle. Für den Schutz Ihres Unternehmens und die Sicherung Ihrer Geschäfte stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.