Inkasso-Fake-Brief: Das können Sie tun
Sie haben ein verdächtiges Inkassoschreiben erhalten und werden zu Zahlungen aufgefordert? Wie Sie einen Inkasso-Fake-Brief erkennen und wie Sie sich vor Betrügern schützen.
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Geldeintreiber: Das klingt nach kriminellen Machenschaften, Drohungen und auch ein bisschen nach Kino. Was unterscheidet seriöses Inkasso von illegalen Methoden? Creditreform klärt auf.
Wer nach den Methoden von Geldeintreibern sucht, wird schnell in Hollywood-Filmen fündig. Zum Beispiel bei Star Wars, wo Verbrecherfürst Jabba the Hutt den Schmuggler Han Solo bedroht, damit dieser seine Schulden bezahlt. Hinter alldem steckt die blühende Fantasie von Star-Wars-Schöpfer George Lucas, der seine Ideen als Regisseur eindrucksvoll auf die Leinwand gebracht hat. Fürs richtige Leben sind diese Methoden aber nichts.
Oft wird der Begriff Geldeintreiber mit Personen in Verbindung gebracht, die außerhalb des rechtlichen Rahmens offene Forderungen eintreiben. Dabei ist der Begriff nicht genau definiert – im Duden steht er beispielsweise nicht. Ob er für illegale Machenschaften steht, lässt sich nicht zweifelsfrei verifizieren. Solange sich ein Dienstleister gesetzeskonform verhält, spielt es eine untergeordnete Rolle, ob er sich Geldeintreiber oder Inkassounternehmen nennt. Es geht also vielmehr darum, seriöse Dienstleister von unseriösen Anbietern zu unterscheiden.
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Dass Menschen oder Unternehmen eine Forderung schuldig bleiben, ist nicht ungewöhnlich – und oft steckt auch keine böse Absicht dahinter. Dennoch sind – um diese offenen Forderungen beizubringen – zunehmend häufiger Inkassodienstleistungen notwendig. So warten Lieferanten und Dienstleister im B2B im Jahr 2024 über das mit ihren Kunden vereinbarte Zahlungsziel hinaus auf mehr Geld als noch im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2024 stieg das durchschnittliche offene Forderungsvolumen auf 23.618 Euro pro überfälligem Schuldner an. Im Vorjahreszeitraum betrug es noch 21.872 Euro.
Diese offenen Forderungen stellen Liquidität dar, die den Unternehmen fehlt. Schnell geraten sie selbst in Bedrängnis. Einer Umfrage des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) zufolge sind Zahlungsausfälle bei Kunden der Hauptgrund, wenn Unternehmen den eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Um das zu verhindern, übergeben vorausschauende Unternehmen ihre offenen Forderungen an einen Inkassodienstleister. Wie aber lässt sich ein seriöser Dienstleister erkennen, der sich auf legale Art und Weise darum kümmert, dass die Forderung beglichen wird? Ganz einfach: Indem man ihn unter die Lupe nimmt. Immer dann, wenn Ihnen die Machenschaften eines Dienstleisters nicht geheuer sind, sollten Sie misstrauisch werden. Das kann der Fall sein, wenn jemand bedrohlich auftritt. Seien Sie skeptisch, wenn jemand seine Leistungen mit einem entsprechenden Auftreten anpreist.
Inkassodienstleistungen sind gesetzlich geregelt – im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort steht, dass Inkassounternehmen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie registriert und geprüft sind. Ob ein Inkassodienstleister registriert ist, kann jeder online und kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister einsehen.
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Fehlen Registrierung und Prüfung kann das kriminellen Aktivitäten Tür und Tor öffnen. Geldeintreiber handeln häufig informell und treiben Forderungen mit Hilfe unrechtmäßiger Maßnahmen ein. Wenn sie nicht registriert sind, verfügen sie juristisch nicht über die Befugnis, offene Forderungen einzutreiben – und dementsprechend auch nicht über die legalen Mittel wie geprüfte und registrierte Inkassodienstleister.
Stattdessen setzen sie auf das vermeintliche Recht des Stärkeren. Unternehmer sollten hellhörig werden, wenn sie von einschüchternden Taktiken erfahren, zum Beispiel dem Androhen rechtlicher Konsequenzen, von Hausbesuchen oder Droh-Anrufen. Denn: Illegale Methoden können auf Sie als Auftraggeber zurückfallen und den Ruf Ihres Unternehmens beschädigen.
Ist ein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister vorhanden, sind folgende Tätigkeiten erlaubt: Ein registrierter Dienstleister darf im Namen seines Auftraggebers
Mit einem entsprechenden Urteil kann der Dienstleister auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anstoßen, darf sie aber nicht selbst durchführen. Er darf also weder die Wohnung eines Schuldners betreten noch Besitztümer beschlagnahmen und den Schuldner auch nicht auffordern, eine Vermögensauskunft abzugeben. All das ist den Vollstreckungsbehörden vorbehalten.
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Über Inkassodienstleister heißt es beim Bundesjustizministerium: Jeder Inkassodienstleister muss registriert sein (§10 Absatz 1, Satz 1 Nummer 1 RDG). Die Voraussetzungen für eine Registrierung legt § 12 RDG fest: Hierzu gehören
Auch eine Mitgliedschaft im BDIU darf als Qualitätssiegel gewertet werden.
Sie tun nur, was ihnen erlaubt ist (siehe oben), agieren feinfühlig und gehen sowohl auf die Bedürfnisse der Gläubiger als auch die der Schuldner ein. Creditreform beispielsweise setzt im Inkasso auf Kommunikation und erzielt mit einer kundengerechten Ansprache größere Zahlungsbereitschaft. Indem die Experten die Bonität säumiger Kunden bewerten, Absprachen treffen und realistische Zahlungspläne vereinbaren, gelingt es, die meisten Inkassofälle außergerichtlich zu lösen. Ist das jedoch nicht der Fall, begleitet Creditreform Gläubiger von der Erwirkung eines Zahlungstitels bis zur Vollstreckung.
Sie sind auf der Suche nach einem seriösen Inkassodienstleister? Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihrer offenen Forderungen!
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