Neue Regeln im Kampf gegen Geldwäsche
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – kurz Geldwäschegesetz – ist verschärft worden. Unternehmen müssen handeln.
Meldepflicht im Transparenzregister nicht verpassen
Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen sind verpflichtet, Angaben zur den wirtschaftlich Berechtigten ihres Unternehmens an das Transparenzregister zu melden. Zur Bekämpfung von Geldwäsche ist seit dem 01.08.2021 in Deutschland das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft getreten, das die gesetzliche Grundlage der Verpflichtung begründet.
Bevor die nach Rechtsform gestaffelten Übergangsfristen für die Eintragungspflicht auslaufen und bei Nichterfüllung der Mitteilungspflicht empfindliche Bußgelder drohen, sollten auch Sie reagieren.
Creditreform Karlsruhe unterstützt seine Mitglieder
Ihre Pflicht – Unser Service
Da die Pflicht zur Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten unausweichlich ist, unterstützen wir Sie gerne schnell und unkompliziert mit der Übernahme der Meldepflicht zum Transparenzregister. So können Sie die gesetzliche Pflicht ohne Mehrarbeit in Ihrem Haus erledigen und reduzieren für Ihr Unternehmen das Restrisiko, dass es während der Übergangszeit wegen unvollständiger oder fehlerhafter Eintragungen zu einem Bußgeldverfahren gegen Ihr Unternehmen kommt. Wir veranlassen für Sie die Eintragung in das Transparenzregister (kostenpflichtiger Service).
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
T: 0721 - 955 53 -0 oder per Mail
transparenzregister@karlsruhe.creditreform.de