Creditreform Magazin

Flucht auf Umwegen: Raus aus der PKV

Wer der privaten Krankenversicherung (PKV) beitritt, sieht oft nur die Vorteile, die sie bietet – bis im Alter die Prämien stark steigen. Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Rund um den Jahreswechsel flattert vielen Versicherten unliebsame Post in den Briefkasten. Dann kündigen die privaten Krankenversicherer an, dass sie ihre Beiträge erhöhen. Schlechte Nachrichten für viele der rund neun Millionen PKV-Mitglieder. Denn einige von ihnen zahlen bereits mehr, als sie eigentlich stemmen können. „Bis zu 1.000 Euro im Monat sind im Rentenalter keine Seltenheit“, weiß Raik Pentzek. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht berät er Arbeitnehmer und Selbstständige, die aus der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln wollen. „Weil sie merken, dass die PKV weniger Vorteile bringt als ursprünglich angenommen. Oder weil sich die einst verlockenden Tarife als Kostenfalle entpuppen.“

Tatsächlich ist es für Berufseinsteiger sehr verlockend, sich privat zu versichern. Wer nach dem Studium einen gut bezahlten Job ergattert und jährlich mehr als 60.750 Euro verdient, kann zwischen GKV und PKV wählen. Die PKV bietet Berufseinsteigern dann deutlich niedrigere Prämien. „Denn anders als bei der GKV berechnen die privaten Krankenversicherer die Prämie abhängig von der Familiensituation, vom Alter und vom Gesundheitszustand einer Versichertengruppe“, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW.

Das Problem, das viele nicht bedenken: Je älter sie werden, desto höher werden die Prämien. Zum einen durch regelmäßige Beitragssteigerungen. Im Zeitraum zwischen 2009 und 2019 wurde die Prämie jedes Jahr im Schnitt um 2,8 Prozent erhöht. Zum anderen, weil das steigende Krankheitsrisiko berücksichtigt wird. „Sind viele Kranke in einem Tarif, kann der Versicherungsbeitrag binnen eines Jahres um bis zu 30 Prozent steigen“, sagt Weidenbach. Ihre Erfahrung zeigt: Es sind oft Selbstständige aus dem Handwerk, die ihre Entscheidung rückgängig machen wollen. „Meistens dann, wenn sie altersbedingt nicht mehr die volle Arbeitsleistung erbringen können und entsprechend weniger verdienen als vorher.“

Immerhin: 130.400 PKV-Vollversicherte schafften es 2018 zurück in die GKV, auch wenn jeder Wechsel ein Verstoß gegen das Solidaritätsprinzip ist. „Der Gesetzgeber will verhindern, dass Privatversicherte erst für wenig Geld die Vorteile der PKV nutzen, um anschließend, wenn die Prämie angehoben wird, in die dann günstigere GKV zurückzukehren“, erklärt die Verbraucherschützerin.

 

Ab 55: Umweg Familienversicherung

Der Rückweg ist kompliziert und für Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind, nahezu ausgeschlossen. Rechtsanwalt Pentzek weiß: „Die Altersgrenze wirkt in der Praxis bei einigen gesetzlichen Krankenkassen nur dann nicht, wenn der Privatversicherte über die beitragsfreie Familienversicherung des Partners in die GKV zurückkehrt.“ Für Rückkehrer gelten jedoch strikte Regeln. Ihr Gesamteinkommen darf pro Monat nicht mehr als 445 Euro betragen (Stand 2019). Sie dürfen lediglich fünf Euro mehr verdienen, wenn das Einkommen ausschließlich aus einem Minijob stammt. Rückkehrer müssten also bereit sein, ihr Monatsgehalt drastisch zu reduzieren.

 

Brückenteilzeit nutzen

Wer zurück in die GKV möchte und jünger als 55 Jahre ist, hat es etwas leichter. Er kann mit seinem Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von aktuell 60.750 Euro unterschreiten. Ab dem 1. Januar 2020 wird diese bei 62.550 Euro brutto im Jahr liegen. Die einfachste Möglichkeit, das Einkommen risikolos zu senken, ist die sogenannte Brückenteilzeit. Denn seit Anfang 2019 haben Arbeitnehmer in Teilzeit einen Rechtsanspruch darauf, nach einer vereinbarten Zeit zur vorherigen Arbeitszeit und zum alten Gehalt zurückzukehren. Steigt das Einkommen, etwa nach einem Jahr Teilzeit, wieder über die Eintrittsschwelle der privaten Krankenversicherung, bleiben Wechsler freiwillig gesetzlich versichert.

Auch Selbstständige können in die GKV zurückkehren, wenn sie ihr Einkommen unter die JAEG senken. „Etwa indem sie die freie Tätigkeit reduzieren und eine versicherungspflichtige Teilzeitarbeit ausüben. Vorausgesetzt, sie sind mindestens die Hälfte der Arbeitszeit nicht selbstständig beschäftigt“, sagt Weidenbach. In beiden Fällen sollte der Schritt aber gut überlegt sein, rät die Verbraucherschützerin. Sinkt das Einkommen, sinken auch die Rentenansprüche.

 

Schlupfloch im Ausland

Ein weiteres Schlupfloch ist das sogenannte EU-Modell. Deutsche Arbeitnehmer ziehen in ein Nachbarland oder suchen sich dort eine Arbeit. „Nach einem Jahr besteht die Möglichkeit, mit dem Nachweis der ausländischen Krankenkasse zurück in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln“, sagt Weidenbach. Möglich ist das jedoch nur in ausgewählten Ländern, etwa in den Niederlanden, in Schweden oder in der Schweiz. Bei Selbstständigen genügt es nicht, den Firmensitz ins Ausland zu verlagern. Um die Bedingungen als Pflichtversicherte in der GKV zu erfüllen, müssen sie sich dort anstellen lassen. Und in beiden Fällen gilt: Die PKV rechtzeitig kündigen. In die GKV können Betroffene erst drei Monate nach ihrer Rückkehr nach Deutschland zurückgehen.

 

Notlösung Tarifwechsel

„Gibt es kein Zurück in die GKV, kann auch der Basistarif der PKV eine Notlösung sein“, sagt Elke Weidenbach. Den darf die PKV niemandem verwehren, der 55 Jahre oder älter ist oder nachweislich die volle Prämie nicht mehr aufbringen kann. Die Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Ist der Versicherte mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand, rutscht er in den Notlagentarif. Dieser sieht jedoch lediglich eine Akutversorgung vor. Der Patient erhält weder weitergehende Behandlung, noch werden Altersrücklagen gebildet.

Bettina Klinkhammer, Kundenberaterin bei der Techniker Krankenkasse, bekommt regelmäßig Anfragen von Privatpatienten, die nach Wegen zurück in die GKV suchen. Meist, weil sie die Beiträge zu hoch finden oder nicht mehr bezahlen können. Sie berät auch diejenigen, die erst überlegen, in die PKV zu wechseln. „Wir setzen auf Prävention, indem wir aufzeigen, was ein Wechsel im Detail bedeutet“, sagt Klinkhammer. So soll das böse Erwachen im Alter verhindert werden. Denn wie lange es die wenigen verbleibenden Schlupflöcher noch geben werde, sei unklar. Die Entscheidung, in die PKV zu wechseln, sollte deshalb immer eine wohlüberlegte sein.


Quelle: Magazin „Creditreform“

Text: Jana Samsonova



Creditreform Kempten/Allgäu Winterstein KG