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CrefoZert

FLOHR AG aus Neuwied erneut mit CrefoZert ausgezeichnet

Das Traditionsunternehmen aus Neuwied wird erneut mit dem Bonitätszertifikat von Creditreform Koblenz ausgezeichnet.

Mit dem Bonitätszertifikat bescheinigt Creditreform der FLOHR AG nach einer erneut ausführlichen Prüfung verschiedener festgelegter Kriterien eine ausgezeichnete Bonität.

Die FLOHR AG vereint Unternehmen aus den Bereichen Spedition, Logistik, Altholz, Biomasse, Versorgung, Entsorgung und Energie. Als Familienunternehmen in der dritten Generation greift sie auf mehr als 50 Jahre Erfahrung zurück.

Das Unternehmen wurde 1964 durch Werner Flohr als Handelsbetrieb mit eigenem Fuhrpark in Neuwied gegründet. Das Kerngeschäft bestand zunächst aus der Entsorgung von Rest- und Gebrauchtholz. Mit der Inbetriebnahme des BHKW Flohr 2004 gelingt ein weiterer Meilenstein der Firmengeschichte. Hier wird der Leitspruch „Versorgen durch Entsorgen“ geboren, aus Altholz wird grüner Strom. Die folgenden Jahre stehen ganz im Zeichen der Expansion. Die Logistiksparte wird ausgebaut, eine Diesel- und ADD-Blue-Tankstelle entsteht, großer Umbau der Lagerhallen sowie die Aufstockung des Bürogebäudes.

Die Flohr AG engagiert sich in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimawirkung. Als zertifizierter und klimaneutraler Entsorgungsfachbetrieb ist z.B. der Co²-Fußabdruck ein zentraler Bestandteil der Ökobilanz und der Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen des Nachfolgemanagements wurden 2022 die neuen Vorstandsmitglieder Philipp Engel und Denise Manns ernannt.

Heute besteht die Gruppe aus rund 230 Mitarbeitern und tritt als starker Partner für die Region auf. Das Bonitätszertifikat der Creditreform Koblenz zeigt die wirtschaftliche Stärke der Flohr AG.

Das Bonitätszertifikat ist für ein Jahr gültig und stärkt die Finanzkommunikation von Unternehmen in der Außenwirkung.

Folgende Bedingungen sind für eine Zertifizierung nötig:

  • Der Creditreform Bonitätsindex muss einen Wert zwischen 100 und 249 aufweisen.
  • Die Bilanzbonität wird mit CR7 oder besser bewertet.
  • Die Jahresabschlussanalyse muss auf Basis von Jahresabschlüssen erfolgen, die jünger als 10 Monate ab Erstellung der Bilanz sind.
  • Die kompakte Befragung des Unternehmens hinsichtlich der aktuellen Situation und der Zukunftsperspektiven lässt keine maßgeblichen Bonitätsrisiken erkennen.

 

Zeigen Sie es allen! Das CrefoZert der FLOHR AG im Video!



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