Weil die wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Anforderungen immer größer werden, sollte jeder Gründer eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Außer Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) und Berufskammern beraten zahlreiche öffentliche und private Dienstleister Existenzgründer.
Für IHK, HWK und andere Kammern ist Existenzgründungsberatung eine Kernaufgabe. Sie informieren regelmäßig auf Veranstaltungen und Seminaren über Fragen, die jeder Gründer beachten muss, und bieten im persönlichen Gespräch eine kostenlose Erstberatung an. Sie helfen, aus einer Idee eine Geschäftsidee zu machen, unterstützen bei der Konzeption von Businessplänen, informieren über Zuschüsse der öffentlichen Hand, erläutern die Vor- und Nachteile einzelner Rechtsformen, geben Tipps für die Wahl des Standorts und weisen auf Fallen wie Scheinselbständigkeit hin.
Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie sonstige Banken und Finanzdienstleister sind erste Adressen für die Finanzierung mit Krediten, Fördermitteln, Venture Capital und anderen Geldern. Viele Institute helfen, wenn es „klemmt“, und entwickeln mit den Gründern Lösungen, wenn die Geschäftsidee nicht ihren Finanzierungsanforderungen genügt. Manche Institute bieten eine vollwertige Existenzgründungsberatung an.
Auch die Agenturen für Arbeit (AA) sowie einzelne Kommunen und Hochschulen bieten Existenzgründungsberatungen an. Sie wenden sich an besondere Zielgruppen wie Arbeitslose, Ortsansässige und Hochschulangehörige. Außerdem haben sich viele Unternehmensberatungen auf Gründer aus besonderen Branchen spezialisiert. Wenn für solche Beratungen Honorare berechnet werden, können die Gründer öffentliche Fördermittel beantragen.