6 Inkassomythen im Realitätscheck

Inkassodienstleister haben mit Vorurteilen zu kämpfen. Was wirklich dahinter steckt und bei welchen Vorwürfen es sich um Inkassomythen handelt, lesen Sie hier.

Inkassomythen: Mit Vorurteilen aufräumen

Die deutsche Wirtschaft steht derzeit vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Entsprechend groß ist die Gefahr, dass die Zahlungsmoral sinkt und manche Rechnungen ungewohnt lange unbezahlt bleiben. Wie sollen Unternehmen damit umgehen? Weiter Geduld haben und damit möglicherweise auch die eigene finanzielle Situation in Gefahr bringen? Was vorbeugend helfen kann: Die Bonität von Geschäftspartnern regelmäßig zu überprüfen und die Zahlungsweisen anzupassen. Wenn der Zahlungseingang dennoch ausbleibt, kann ein professioneller Inkassodienstleister weiterhelfen.

Blick hinter die Kulissen

Viele Unternehmer würden in dieser Situation zwar gerne einen solchen Inkassospezialisten beauftragen, aber gängige Inkasso Vorurteile verunsichern sie. So fürchten viele etwa, damit ihre Kundenbeziehung aufs Spiel zu setzen. Sie haben von kompromisslos arbeitenden Geldeintreibern gehört, denen es vor allem um ihre Provision geht. Auch Verbraucherschützer und Medien berichten immer wieder von zweifelhaften Praktiken in der Inkassobranche. Höchste Zeit also, einen offenen Blick hinter die Kulissen zu werfen und mit kursierenden Inkassomythen aufzuräumen: 

Inkassomythos 1: Inkassounternehmen sind nicht seriös

Wie in vielen anderen Branchen auch, gibt es auch hier schwarze Schafe. Solche Einzelfälle festigten ein schlechtes Image, stärken Inkassomythen und wecken bei manchem Beobachter den Eindruck, bei Inkassodienstleistern handele es sich um ein wenig seriöses oder sogar illegales Gewerbe.

Tatsächlich aber sind gute Inkassounternehmen keine unsensiblen Geldeintreiber, sondern Vermittler zwischen Gläubiger und säumigen Zahler (Schuldner). Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der Wirtschaft: Mit ihrer Hilfe gelingt es Gläubigern, ihre berechtigten Forderungen zu realisieren. Das stärkt ihre Liquidität und mindert das Insolvenzrisiko von Unternehmen.

Faire Einigung zwischen den Parteien

Was auch häufig unterschätzt wird: Inkassodienstleister erzielen im positiven Fall eine gute und faire Einigung zwischen beiden Parteien – so helfen sie auch säumigen Zahlern dabei, einen Weg aus den Schulden zu finden und berücksichtigen die individuelle Ausgangslage. Kann ein Kunde gerade wirklich nicht zahlen oder hat die Rechnung vielleicht nur vergessen? Oder handelt es sich um Vorsatz und Rechnungsbetrug? Inkassodienstleister finden es heraus und können die jeweils passende Lösung anbieten.

Wie erkennt man, ob ein Inkassounternehmen seriös ist?

Dazu genügt ein Blick in das Rechtsdienstleistungsregister1. Dort findet sich neben der jeweiligen Anschrift auch die zuständige Registrierungsbehörde, meist ein Land- oder Oberlandesgericht. Dieses Gericht ist auch für die Aufsicht über das Inkassounternehmen zuständig. Alle Firmen, die Inkassodienstleistungen anbieten, müssen sich registrieren lassen.

Ein weiterer Hinweis für die Seriosität ist die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). Der Verband stellt zusätzlich strenge Anforderungen an seine Mitglieder in puncto rechtmäßigem Verhalten und Seriosität. Zur Regulierung von Streitfällen verfügt der BDIU2 über eine unabhängige Schiedsstelle.

  • Noch mehr Tipps, wie sie seriöse von unseriösen Inkassoanbietern unterscheiden können, finden Sie auch hier in unserem Artikel zum Thema Inkasso Betrugsfirmen.

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Inkassomythos 2: Inkassogebühren sind willkürlich und viel zu hoch

Dieses Inkasso Vorurteil ist falsch. Inkassounternehmen haben genaue rechtliche Vorgaben, was sie berechnen dürfen und was nicht. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)3. Auch für Zusatzkosten, wie Briefverkehr oder Gerichtsvollzieher gibt es klare Vorgaben und Obergrenzen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe des finanziellen Rückstands.

Mit dem im Oktober 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften"4 sind die Inkassokosten für säumige Zahler deutlich gesunken. Das gilt insbesondere für Betroffene, die ihre Rechnung auf eine erste Aufforderung begleichen.

Für Unternehmen als Gläubiger ist das vorgerichtliche Inkasso im ersten Schritt kostenlos. Denn laut Gesetz müssen säumige Zahler die Rechtsverfolgungskosten zahlen, also auch die Inkassogebühren. Aber der Erfolg ist nicht garantiert. So bieten Inkassodienstleister ihre Tätigkeit zu verschiedenen Konditionsmodellen an. Creditreform zum Beispiel bietet nicht nur Inkasso, sondern ein ganzheitliches Konzept, um Unternehmen von Beginn an vor Zahlungsausfällen zu schützen. Auf dessen Bestandteile, etwa Bonitätsabfragen, Adressermittlung oder Mahnwesen, können Kunden bei Bedarf zählen.

  • Weiterlesen: Mehr zum Thema Inkassokosten & Gebühren lesen Sie in unserem Praxisratgeber.

Inkassomythos 3: Inkasso setzt säumige Zahler bewusst unter Druck

Das stimmt nicht: Wer Inkasso hört, denkt häufig an Inkassomythen wie drohende Zahlungsaufforderungen, sieht sich bald vor Gericht oder fürchtet gar Hausbesuche von Vollziehern, die Wertgegenstände pfänden. Diese Sorgen sind in der Regel unbegründet. Zum einen müssen sich Inkassounternehmen an Gesetze und Regeln halten, zum anderen sind sie auch an einer sachlichen und reibungslosen Klärung der Angelegenheit interessiert.

Hinzu kommt: Möglicherweise hat der Gläubiger viel Aufwand in die Kundengewinnung und -bindung investiert und möchte die Geschäftsbeziehung trotz des Zahlungsverzugs aufrechterhalten. Das würde nicht gelingen, wenn ein von ihm beauftragter Inkassodienstleister säumige Zahler massiv bedrängt. Schließlich sind es oft eher banale Gründe, warum eine Rechnung lange unbezahlt bleibt. Zum Beispiel aufgrund eines kranken Mitarbeiters in der Buchhaltung, eines Zahlendrehers in der Überweisung oder schlicht, weil der Schuldner vergessen hat zu bezahlen.

Creditreform wird daran gemessen, ob säumige Zahler auch weiterhin Kunden bleiben. Dafür ist es notwendig, äußerst umsichtig und kundenorientiert zu agieren. Das beginnt mit einer passenden persönlichen Ansprache. Weiterhin gehören dazu (digitale) Services, die es möglich machen, bequem miteinander zu kommunizieren, Unklarheiten auszuräumen und Zahlungen zu leisten.

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Inkassomythos 4: Mit einem Inkassounternehmen verlieren Gläubiger den Überblick

Das Gegenteil ist der Fall. Ein leistungsfähiger, digital gut aufgestellter Inkassodienstleister sorgt im Forderungsbestand für Transparenz. Viele Unternehmen mahnen sehr unregelmäßig und verschicken oftmals mehr als zwei oder drei Mahnungen. Das ist zeit- und kostenintensiv. Untersuchungen zeigen, dass häufigeres Mahnen nicht dazu führt, dass Forderungen schneller beglichen werden.

Wer hingegen frühzeitig einen Inkassospezialisten einschaltet, entlastet sein Forderungsmanagement, ohne die Kontrolle zu verlieren. Seriöse Inkassounternehmen stehen weiterhin mit den Gläubigern in Kontakt. Beide Seiten haben ihr Vorgehen im Vorfeld vertraglich abgestimmt. Bei Nachfragen hat der Gläubiger feste Ansprechpartner. Viele Inkassodienstleister verfügen über ein Online-Angebot, mit dem Gläubiger jederzeit den aktuellen Stand der Außenstände einsehen können.

Inkassomythos 5: Der Mahnprozess ist nicht transparent

Seriöse Inkassounternehmen unternehmen eine Menge, um in einen guten Austausch mit säumigen Zahlern zu kommen und die Abläufe deutlich zu machen. Denn nur, wenn Inkasso einfach und freundlich ist, ist es auch erfolgreich. Creditreform setzt beispielsweise auf ein eigens entwickeltes Online-Portal, um Missverständnisse und Versäumnisse unkompliziert auszuräumen und Zahlungen zu beschleunigen. Erreichbar ist dieses Portal 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und per QR-Code auf dem Mahnschreiben.

Direkt auf der Startseite finden säumige Zahler alle Hinweise zum Gläubiger und dessen Forderung und können darauf reagieren. Sei es mit dem Einwand, dass die Forderung nicht oder nicht mehr besteht, dem Upload von Dokumenten oder mit der Mitteilung, dass die Rechnung beglichen ist. Dazu bietet das Creditreform im Portal ein Online-Payment sowie die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Wer möchte, kann auch mit einem Creditreform-Büro vor Ort einen persönlichen Termin vereinbaren.

Stichwort Ratenzahlung: Inkassounternehmen sind nicht verpflichtet, Ratenzahlungen anzubieten. Aber natürlich sind sie daran interessiert, Lösungen zu finden, die zum Alltag der Menschen passen. Deswegen bieten nahezu alle seriösen Inkassodienstleister entgegen dieses Inkasso Vorurteils die Möglichkeit, Rückstände in Raten zu begleichen. Die Höhe der Raten ist jedoch nicht beliebig verhandelbar. Sie müssen zur Forderung passen.

Inkassomythos 6: Bei kleinen Beträgen lohnt sich Inkasso nicht

Nein, Forderung ist Forderung – das gilt auch bei einem Betrag von zehn Euro. Auch Unternehmen, die regelmäßig viele kleine Rechnungen verschicken, müssen ein konsequentes Forderungsmanagement betreiben, sonst laufen sie Gefahr, schnell in Schieflage zu geraten.

Das nimmt viel Zeit in Anspruch, wenn sie dies in Eigenregie leisten. Hilfestellung kann ein professioneller Inkassodienstleister bieten. Er sorgt dafür, dass sich die finanzielle Situation verbessert, entlastet Gläubiger effektiv und schafft Freiräume für die eigentlichen Aufgaben.

Aus Sicht eines säumigen Zahlers ist es ebenfalls ärgerlich, wenn kleine Beträge zum Inkassofall werden. Denn dann kann die Summe im Verhältnis zur Forderung relativ teuer werden.

Inkasso geht auf jeden Fall seriös!

Entgegen gängiger Inkassomythen setzen gute Inkassodienstleister nicht auf unfaire Praktiken, sondern sind bestrebt, zwischen Ihren Kunden und deren säumigen Zahlern zu vermitteln und so eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Auch bei kleineren Beträgen wird so die die Kundenbeziehung geschont und das eigene Forderungsmanagement entlastet.

Wer Inkassounternehmen beauftragen möchte, sollte sich vorab informieren, welche Anbieter vertrauenswürdig sind. Mit dem richtigen Inkassoexperten an Ihrer Seite gelingt Inkasso so, wie es sein muss: Einfach, individuell und fair.

Mehr erfahren

Quellen:
1  Rechtsdienstleistungsregister
2  BDIU
3  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RGV)
 Bundesministerium der Justiz

Unsere Texte dienen dem unverbindlichen Informationszweck und ersetzen keine spezifische Rechts- oder Fachberatung. Für die angebotenen Informationen geben wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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