Das Impf-Dilemma
Das Bundesgesundheitsministerium denkt darüber nach, Menschen ohne Corona-Schutzimpfung die Teilnahme am sozialen Leben zu erschweren. Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, mit geimpften und nicht geimpften Mitarbeitern umzugehen?
Darf ein Unternehmer seine Mitarbeiter zur Impfung verpflichten?
In den USA haben einige Konzerne eine Impfpflicht für ihre Angestellten beschlossen. „In Deutschland ist das nicht möglich, weil es einen großen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen darstellt“, sagt Paula Wernecke. Die Anwältin der Kanzlei CMS Hasche Sigle ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Verpflichtend sei lediglich, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Corona-Infektion melde, damit dieser den Rest der Belegschaft schützen kann.
Dürfen Unternehmen denn einen Impf- oder Genesenennachweis von Mitarbeitern verlangen?
Nein, denn es gehe um persönliche Gesundheitsdaten, die als besonders schützenswert gelten, erklärt Wernecke. Zulässig sei die Abfrage nur, wenn die Kenntnis des Immunitätsstatus wichtig für die Tätigkeit an sich ist – oder die Mitarbeiter freiwillig zustimmen. „Beziehungsweise müssten diese nicht wahrheitsgemäß antworten, wenn die Frage an sich bereits unzulässig ist.“
In der Öffentlichkeit könnten Ungeimpfte schon bald Einschränkungen erleben. In Unternehmen auch?
Ein Arbeitsverhältnis gilt als ein Abhängigkeitsverhältnis. „Deshalb darf kein Unternehmen Mitarbeitern den Zutritt ins Büro verweigern“, sagt Paula Wernecke. Auch ins Homeoffice darf niemand gegen seinen Willen geschickt werden. „Ein Gericht würde immer fragen: Was ist das mildere Mittel zum Ausschluss? Und das wäre sicher ein negativer Schnelltest.“
Für bestimmte Bereiche ist ein Zutritt nur für Geimpfte aber zulässig?
„In der Kantine oder in der Cafeteria wäre es durchaus denkbar, dass dort nur Geimpfte und Genesene essen dürften“, sagt Wernecke. Zur Wahrnehmung der Arbeitsleistung sei der Besuch dort schließlich nicht zwingend notwendig. Zumindest zu bestimmten Zeiten hält die Juristin den Ausschluss Ungeimpfter für zulässig. Alternativ könnte der Kantinenbetreiber den Nachweis eines negativen Coronatests verlangen.
Und wie sieht es mit Belohnungen für Mitarbeiter aus, die sich impfen lassen?
Es steht jedem Unternehmer frei, etwa Bonuszahlungen oder Geschenke an Angestellte zu verteilen, die sich impfen lassen und ihren Impfnachweis zeigen. Falls es einen Betriebsrat gibt, muss dieser zustimmen. Paula Wernecke betont: „Die Aktion muss aber absolut freiwillig sein.“ Sprich: Jeder Mitarbeiter muss sich auch gegen die Impfung entscheiden und dann eben auf den Bonus verzichten dürfen.
Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Christian Raschke
Pressekontakt Regional
Marketing
Tel.: +49 89 189293-663
marketing@muenchen.creditreform.de
Pressekontakt
Patrik-Ludwig Hantzsch
Pressesprecher
Leiter Wirtschaftsforschung
Tel.: +49 (0) 21 31 / 109-172
p.hantzsch@verband.creditreform.de
Twitter: @PtrkLdwg