Die bAV soll attraktiver werden
Die Bundesregierung will die gesetzliche Rente und die weiteren Säulen der Altersvorsorge reformieren. Nun hat sie einen Entwurf zur Stärkung der Betriebsrente verabschiedet. Was die Pläne für Unternehmen bedeuten.
Warum soll die Betriebsrente gestärkt werden?
Die Alterssicherung in Deutschland ist so konzipiert, dass Arbeitnehmer im Ruhestand nicht allein von der gesetzlichen Rente leben können, wenn sie ihren Lebensstandard halten wollen. Es bleibt eine Rentenlücke, die sie mit Privat- oder Betriebsrenten schließen müssen. Doch deren Verbreitung bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aktuell besitzen nur 53,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung (bAV).
Wie wird die Förderung für die bAV verbessert?
Bisher gilt für Beschäftigte, die weniger als 2.575 Euro brutto verdienen: Gibt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV, ist dieser bis zu einer Grenze von 960 Euro steuerfrei. Mit dem BSRG II steigt der Freibetrag auf 1.200 Euro. Zudem wird die Einkommensgrenze auf 2.718 Euro angehoben und dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. So fallen Beschäftigte nicht mehr so schnell durch Lohnhöhungen aus der Förderung.
Was will die Bundesregierung erreichen?
Eine bestimmte Zielquote nennt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II), das im September im Bundeskabinett verabschiedet wurde, nicht. Arbeitsminister Hubertus Heil formuliert es so: „Wir machen Betriebsrenten für Beschäftigte zur Normalität – besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Mitarbeiter kleiner Unternehmen.“ Dafür sieht das BRSG II eine Reihe von Erleichterungen und mehr staatliche Förderung vor.
Welche Änderungen sind noch geplant?
Das sogenannte Sozialpartnermodell wird erweitert. Es gibt Arbeitgebern und Gewerkschaften seit 2018 die Möglichkeit, Beschäftigten per Tarifvertrag auch Betriebsrenten ohne feste Auszahlungsgarantien anzubieten. Dadurch können renditeträchtigere, aber auch riskantere Anlageformen gewählt werden. Noch haben aber nur wenige große Unternehmen und Gewerkschaften Sozialpartnermodelle eingeführt. Nun sollen sich auch nicht-tarifgebundene Arbeitgeber anschließen können.
Wie können kleine Unternehmen am Sozialpartnermodell teilnehmen?
Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer in die Zuständigkeit einer Gewerkschaft fallen, die ein Sozialpartnermodell anbietet. Ein Betrieb, der Keramik herstellt und somit in den Bereich der Gewerkschaft IG BCE (Bergbau, Chemie, Energie) fällt, könnte sich also deren Modell anschließen. So will das Gesetz KMU ermöglichen, eine Betriebsrente anzubieten, ohne dass sie einen eigenen Tarifvertrag abschließen.
Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Christian Raschke