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Ohne Hilfen geht es nicht

Die Nachrichten, gerade aus dem größeren Mittelstand, sind durchaus positiv. Angesichts der Befürchtungen einer Pleitewelle und vieler "Unternehmens-Zombies" zeigen Bilanzauswertungen und Befragungen, dass viele Betriebe gerüstet sind.

Der Blick richtet sich angesichts der Herausforderungen durch die Pandemie und den Lockdown auf die Eigenkapitalsituation und die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen. Das Handelsblatt hat nun auf der Basis von Zahlen des Sparkassenverbandes und des Statistischen Bundesamtes gezeigt, dass einige Branchen stabil in die zweite Krise gegangen sind.

Selbst wenn die Umsätze um 20 Prozent sinken würden, blieben den Maschinenbauern noch 94 Prozent ihres letzten Eigenkapitals, dem Einzelhandel noch 92 Prozent und der Automobilindustrie 90 Prozent – den meisten Branchen bleiben Eigenkapitalquoten von über 30 Prozent. Und die Liquidität zeigt sich (noch) stabil. "Cash is king" haben gerade Mittelständler in der Finanzkrise gelernt, als die Banken misstrauisch wurden und die Fremdfinanzierung bei manchen in Frage stand. Aber auch wenn Vorräte reduziert werden und Zahlungsziele ausgeschöpft wurden – die Liquidität gerät schneller unter Druck als das Eigenkapitalpolster. Insgesamt gilt aber, dass die Betriebe in Deutschland die guten Jahre genutzt haben und mit einem starken Eigenkapital in die Krise gegangen sind.

Die Regierung verbietet nicht nur

Doch ohne Hilfen wird es nicht gehen. Auch in einer Marktwirtschaft wird der Staat in Krisenzeiten aktiv werden müssen und sich nicht auf seine Rolle als Nachtwächter zurückziehen dürfen. Die Regierung hat umfangreiche Corona-Hilfen auf den Weg gebracht, die den schweren Gang durch die Pandemie erleichtern sollen.

Was wurde konkret getan?

Zunächst wurden die sogenannten "November-Hilfen" initiiert. Antragsberechtigt sind Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten, die aufgrund der Lockdown-Maßnahmen schließen mussten. Dabei sind nicht nur die direkt betroffenen Betriebe, sondern auch die mittelbar und indirekt damit verbundenen Unternehmen angesprochen. Bereitgestellt wurde eine Summe von 14 Milliarden Euro. Damit sollen den Betrieben pro Woche der Schließung Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes vom November des Vorjahres gewährt werden. Dabei bleibt festzuhalten, das Höhen oberhalb einer Million Euro noch der Genehmigung durch eine EU-Kommission bedürfen. 

Die Überbrückungshilfe III wendet sich an Unternehmen, aber auch besonders an Solo-Selbstständige und Freiberufler, die durch die Pandemie-Bekämpfung betroffen sind. Hier geht es um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Teil davon ist die "Neustart-Hilfe für Solo-Selbstständige". Diese können oft ihre Betriebskosten nur schwer in Anschlag bringen, in vielen Fällen haben sie auch keine Fixkosten vorzuweisen und so wird hier eine Pauschale von 25 Prozent des Umsatzes des "Vor-Krisen-Zeitraums" 2019 gezahlt.

Die Bundesregierung hat im Zeichen der Stabilisierung in der Pandemie den KfW-Schnellkredit bis zum 30.06.2021 verlängert. Dabei geht es auch hier nicht nur um Betriebe in der Größenklasse des größeren Mittelstandes, sondern auch um Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Wie bei der KfW üblich, werden die Kredite über die Hausbank beantragt und können bis zu einer Höhe von 300.000 Euro in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Kreditprüfung durchgeführt wird. Der Bund übernimmt das Risiko und stellt die Hausbank von einer Haftung für den Kreditausfall frei. Günstig auch, dass die Kredite vorzeitig getilgt werden können, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig würde.

Auch an die Bürger ist gedacht

Es geht in der Krise nicht nur darum, die direkt betroffenen Unternehmen zu stützen. Die Bundesregierung hat ein Konjunkturprogramm in Höhe von 130 Milliarden Euro aufgelegt, an dem fast alle Bürger in Deutschland partizipieren können. Da geht es zunächst um Familien in der Pandemie: Sie bekommen einen Kinderbonus von 300 Euro ausgezahlt, erhalten einen Entlastungsbetrag von über 4.000 Euro und schließlich möglicherweise noch einen 185 Euro Bonus pro Kind auf Antrag. Aber auch Alleinstehende werden entlastet – nicht zuletzt durch die Senkung der Mehrwertsteuer, die vor allem Mitbürger mit geringem Einkommen helfen soll. Die Strompreise werden stabilisiert, denn der Bund hält einen Zuschuss bei der EEG-Sonderumlage bereit. Und schließlich ist die Grundsicherung leichter zu erhalten, weil die Vermögensverhältnisse sechs Monate lang nicht offengelegt werden müssen und das Vermögen nicht berührt wird. Eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt dann erst nachträglich.

So wichtig und so nötig die Maßnahmen, die hier noch nicht alle aufgezählt sind, auch sein mögen – es bleibt die Frage der Finanzierung. Denn wie den Unternehmen, so brechen auch dem Staat die Einnahmen weg. Ein Blick auf die Entwicklung des Steuer-Einkommens bei Bund, Ländern und Gemeinden zeigt auch hier deutliche Rückgänge. Die Schuldenberge wachsen und die Kurven, wie das Statistische Bundesamt auf seiner "Corona-Seite" aufzeigt, machen einen scharfen Einschnitt bei den Steuern in der Krise deutlich.

Quelle: Bundesfinanzministerium



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