Forderung bezahlen
Häufig gestellte Fragen
Wir beantworten Ihnen gerne persönlich alle Fragen zur fälligen Forderung und finden gemeinsam eine Lösung. Bitte kontaktieren Sie dafür den/die auf dem Schreiben angegebene/n Inkassosachbearbeiter/-in. Zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden, da das Verstreichen der Zahlungsfrist zusätzliche Kosten und Folgen nach sich zieht – beispielsweise durch die Übergabe der Forderung in ein gerichtliches Mahnverfahren.
Ja. Sie haben Leistungen unseres Kunden in Anspruch genommen, diese jedoch nicht gezahlt und befinden sich in Zahlungsverzug. Unser Kunde hat deshalb einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens. Durch unsere Beauftragung ergibt sich ein Erstattungsanspruch der Kosten nach § 286 BGB. Ebenso sind Sie gemäß § 288 BGB zur Erstattung der Verzugszinsen verpflichtet. Wird die Gesamtforderung nicht vollständig beglichen, müssen wir aufgrund der noch offenen Teilbeträge den Inkassoprozess fortsetzen.
Nutzen Sie einfach den im Mahnschreiben abgedruckten QR Code oder den abgedruckten Link. Sie werden sofort in den Bereich "Forderung bezahlen" geleitet und können nach Prüfung der Daten und nach Bestätigung der Datenschutzbestimmungen zur Zahlungsabwicklung übergehen. Wählen Sie Ihre bevorzugte Zahlungsart aus (SOFORT Überweisung, Lastschrift oder PayPal) und tätigen Sie die Zahlung.
Nein. Da Creditreform vom Gläubiger beauftragt wurde, müssen alle Zahlungen direkt an uns geleistet werden. Zahlungen an den Gläubiger verzögern den Abschluss des Verfahrens, führen zu unnötigen Rückfragen und unter Umständen zu weiteren Kosten. Es ist deshalb in Ihrem eigenen Interesse, die Zahlung ausschließlich an uns zu leisten.
Creditreform hat die gerichtliche Erlaubnis zur Einziehung fremder Forderungen durch das örtliche Amtsgericht und ist somit ein zugelassenes Inkassounternehmen. Wenn ein Kunde von uns auf eine fällige Zahlung wartet, erhalten wir von ihm den Auftrag, den Fall zu übernehmen und eine Lösung zu finden.
Sind Sie nicht in der Lage, den Gesamtbetrag direkt zu bezahlen, ist auch eine Ratenzahlung möglich. Unter "Ratenzahlung vorschlagen" können Sie mögliche Ratenzahlungen angeben. Beachten Sie bitte vorher, welche Raten Sie zuverlässig leisten können und bedenken Sie auch, dass die Forderung sich durch weiter anfallende Zinsen erhöht.
Ist es Ihnen nicht mehr möglich, die vereinbarten Ratenzahlungen einzuhalten, sollten Sie das Gespräch mit uns suchen. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass gegen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Wenn bereits ein vollstreckungsfähiger Titel gegen Sie vorliegt, kann unmittelbar die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Wir raten Ihnen deshalb, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen. Dann können wir eine Lösung finden, die die nun anfallenden Kosten begrenzt. Bitte beachten Sie, dass jede weitere Verzögerung die Kosten erhöht.
Ja. Mit dem Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung fallen Zinsen für die offene Forderung an. Weitere Kosten richten sich nach der Höhe der noch offenen Gesamtforderung.
Bitte melden Sie sich unverzüglich bei uns, damit keine weiteren Kosten entstehen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen in diesem Fall gerne weiter. Teilen Sie uns das Aktenzeichen mit, das sich auf Ihrem Mahnschreiben befindet. So können wir den Vorgang leichter zuordnen und die Angelegenheit schnell klären.
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift umgehend mit. Bei Namensänderung, beispielsweise durch Heirat, senden Sie uns bitte einen Nachweis (Kopie der Heiratsurkunde) zu. Geben Sie dabei unbedingt immer auch das zugehörige Aktenzeichen an.
Melden Sie sich nicht und wir können auch keine Zahlungen verbuchen, müssen wir unserem Kunden empfehlen, weitere Schritte (wie ein gerichtliches Mahnverfahren) gegen Sie einzuleiten. Es ist also in Ihrem Interesse, das Gespräch mit uns zu suchen und zu erklären, warum Sie die Zahlung verweigern oder ggf. nicht im Stande sind, die Forderung zu begleichen.
Sie haben weder auf die Mahnungen unseres Kunden, noch auf unsere Kontaktversuche reagiert. Durch Ihre Untätigkeit sind leider weitere Kosten entstanden, die man nicht rückgängig machen kann. Setzen Sie sich am besten sofort mit uns in Verbindung. Falls Sie Raten zahlen möchten, bitten wir im Vorfeld um Vorschläge, damit wir prüfen können, ob eine Ratenzahlung möglich ist.
Wurden Sie wiederholt nicht angetroffen, kann im Auftrag unseres Kunden ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden. Notfalls darf sich ein Gerichtsvollzieher gewaltsam Zutritt zur Ihrer Wohnung verschaffen, um eine Pfändung durchzuführen. Die entstehenden Kosten müssen Sie tragen. Um sich diese Unannehmlichkeiten und Folgekosten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen und geeignete Zahlungsvorschläge zu unterbreiten. Sehen wir, dass Sie grundsätzlich zahlungswillig sind, gibt es sicher einen anderen Weg, die Angelegenheit zu lösen.
Lassen Sie es am besten gar nicht so weit kommen und suchen Sie das Gespräch mit uns. Wenn ein Gerichtsvollzieher pfändet, verbleibt Ihnen nur das, was für eine bescheidene Lebensführung notwendig ist.
Wenn Sie keine pfändbare Habe besitzen, kann Ihr Gläubiger einen Antrag auf Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis (früher: Eidesstattliche Versicherung) stellen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für Sie. Mit einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis sind Sie wirtschaftlich nicht mehr handlungsfähig. Da dies auch zu einem Negativeintrag in Ihrer Wirtschaftsauskunft führt, werden Sie beispielsweise auch keinen Kredit mehr von einer Bank erhalten.
Mit Einverständnis des Gläubigers hat der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, Ratenzahlungen zu bewilligen. Vorausgesetzt es ist ersichtlich, dass Sie die Raten auch tatsächlich leisten können und die Gesamtforderung innerhalb von 6 Monaten getilgt ist. Nur dann kann die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis sowie weitere Folgen vermieden werden.
Setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung und unterbreiten Sie geeignete Zahlungsvorschläge. Wir halten mit unserem Kunden Rücksprache, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Aussetzen der Pfändungsmaßnahme möglich ist.