Für alle Förderprogramme gilt: Niemals den Auftrag schon vergeben, bevor der Antrag gestellt wurde. Zum einen wäre der Unternehmer bei einem abgelehnten Antrag selbst im Risiko. Zum anderen gilt in den meisten Förderrichtlinien, dass die Antragstellung grundsätzlich vor der Umsetzung eines Vorhabens erfolgen muss. Wer die Zeit hat, sollte zudem warten, bis die Förderzusage vorliegt.
Das Antragsprocedere an sich erfolgt inzwischen vielfach digital. Beim BAFA, der KfW oder Bundeswirtschaftsministerium können Unternehmen ihre Daten und die zum geplanten Projekt online eingeben und auch den gesamten Folgeprozess, von der Bewilligung über die Dokumentation bis hin zum sogenannten Verwendungsnachweis über die Fördermittel.
Tipp: Viele Online-Antragsformulare lassen sich nicht zwischenspeichern. Wer alle Zahlen, Daten und Unterlagen bereithält, bevor er mit dem Antrag beginnt, vermeidet es zwischendurch abzubrechen und kann sich Mehrarbeit sparen.