Creditreform Magazin

Firmenverkauf: Überhöhte Bewertungen verhindern Nachfolgen

Bei einem Firmenverkauf oder einer innerfamiliären Nachfolge ist die Bewertung immer eine heiß diskutierte Frage. Doch regelmäßig verhindern überhöhte Bewertungen erfolgreiche Unternehmensverkäufe oder -nachfolgen. Warum ist das so?

Im Rahmen eines Suchmandates kam ich in diesem Jahr mit einer attraktiven Firma in Kontakt, die einen Gewinn von circa 250.000 Euro erwirtschaftete. Das Problem lag in der Bewertung des Steuerberaters: 3,4 Millionen Euro, errechnet nach dem vom Bewertungsgesetz vorgegebenen Verfahren. Der Verkäufer hielt diese Berechnung für deutlich zu optimistisch und setzte eine niedrigere Bewertung an. Denn ein Vorjahresergebnis stach besonders heraus und war auf einen einmaligen Sondereffekt zurückzuführen. Der bereinigte Durchschnittsertrag der letzten Jahre lag bei etwa 100.000 Euro, sodass die Bewertung auf „nur noch“
2,5 Millionen Euro reduziert wurde.

Überhöhte Kaufpreiserwartungen

Aber mal ehrlich: Würden Sie in ein Unternehmen das 25-Fache des Durchschnittsgewinns investieren? Welche Bank würde diesen Kaufpreis finanzieren? Und nebenbei: Weder gab es Substanzwerte noch Aussicht auf exorbitante Ertragssprünge in der Zukunft. Somit endeten die Gespräche schnell. Der Grund: Das vereinfachte Ertragswertverfahren weckt völlig überhöhte und am Markt nicht durchsetzbare Kaufpreiserwartungen.

Was rieten die Experten? Für die Branche wiesen die öffentlich einsehbaren Expertenindizes einen Bewertungskorridor von 620.000 bis 850.000 Euro aus. Aber auch EBIT-Multiples zwischen 6,2 und 8,5 lassen sich nur für gut aufgestellte Firmen mit Umsätzen im höheren Millionenbereich und klaren Alleinstellungsmerkmalen erzielen: Wie also kommen Sie nun zu einer marktrealistischen Bewertung?

Vermeiden Sie das Bewertungsgesetz

Das Bewertungsgesetz und eine starre Vergangenheitsorientierung führen systematisch zu überhöhten Bewertungen. Sie erhöhen die Steuerlast familien­interner Nachfolgen und führen zu teuren Abfindungsansprüchen von Mit­erben.

Eine starke Belastung für Vermögen und Familienfrieden. Im Falle des Verkaufs interessiert sich in der Regel kein Kaufinteressent für die Firma. Deswegen sollten Sie die Firmenbilanz von Altlasten befreien und die Zukunftsaussichten einpreisen.

Egal ob die Nachfolge in der Familie oder über einen Verkauf organisiert werden soll: Nachfolger treffen ihre Übernahmeentscheidung immer auf Basis der Zukunftsaussichten. Aus diesem Grund empfiehlt sich oft eine ertragswertorientierte Bewertung nach dem sogenannten IDW-S1-Standard, mit einer konservativ-realistischen Prognose.

In die Zukunft investieren

Entwickeln Sie deswegen eine Zukunftsstory mit klaren Alleinstellungsmerkmalen. Schärfen Sie Ihr Geschäftsmodell und investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens. Stellen Sie die Unternehmensstärken sichtbar heraus. Dann wird Ihre Unternehmensnachfolge erfolgreich.


Zur Person

Ingo Claus, Jahrgang 1975, berät seit 2002 Unternehmerfamilien bei der innerfamiliären Unternehmensnachfolge, dem Unternehmensverkauf oder -kauf. Projekte im Handel, Handwerk sowie in Produktions- und Dienstleistungsunternehmen begleitet Claus als Partner von KERN – Unternehmensnachfolge und Inhaber des rechtlich selbstständigen Standortes Osnabrück. Ingo Claus ist zudem Autor des Buches „Unternehmensnachfolge: Das Prozesswissen“.



Creditreform Villingen-Schwenningen