Omnichannel-Strategien: Auf allen Kanälen verkaufen
Auch im B2B sind Omnichannel-Strategien immer mehr im Trend. Doch was steckt dahinter, wie setzen Unternehmen den Verkauf auf allen Kanälen in der Praxis um und warum ist er so wichtig?
Zum ArtikelDer Fachkräftemangel macht Mitarbeiter zu einem raren Gut. Welche Anreize Unternehmen ihren Angestellten bieten können und welche Rolle Mitarbeiterbeteiligungen dabei spielen.
Mitarbeiterbeteiligung ist ein Unternehmenskonzept, bei dem Mitarbeiter finanziell am Erfolg und den Erträgen des Unternehmens beteiligt werden. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen, einschließlich der Bereitstellung von Gewinnbeteiligungen, Boni, Aktienoptionen oder anderen finanziellen Anreizen, die den Mitarbeitern je nach individueller Leistung, Unternehmensleistung oder anderen festgelegten Kriterien gewährt werden.
Das Ziel der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung besteht darin, die Motivation und das Engagement der Mitarbeiter zu fördern, indem sie direkt an den finanziellen Ergebnissen und dem Wachstum des Unternehmens teilhaben. Dies kann nicht nur die Mitarbeiterbindung stärken, sondern auch die Produktivität und den langfristigen Erfolg des Unternehmens unterstützen.
Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wie etwa steigende Energiekosten, Lieferschwierigkeiten, Inflation, Zinswende und allgemeine Konsumflaute zerren deutlich an der Liquidität von Unternehmen. Hinzu kommen Lohnerhöhungen aufgrund hoher Inflation und steigender Mitarbeiterfluktuation. Doch in der richtigen Kombination können auch Mitarbeiter ihrem Unternehmen zu mehr Liquidität verhelfen – indem sie sich an der Firma beteiligen. Arbeitgeber wiederum binden damit ihre Belegschaft an sich und lassen sie am Erfolg teilhaben.
Auch die Loyalität der Mitarbeiter steigt: So zeigt eine aktuelle Untersuchung von Wissenschaftlern der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz,1dass es nicht nur die finanziellen Anreize der Beteiligung sind, die Angestellte schätzen. Vielmehr verursache es auch ein Gefühl von Verbundenheit der Beschäftigten zum Unternehmen – weshalb sie seltener den Arbeitgeber wechseln. Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Firmen, deren Belegschaft in den vergangenen Jahren am Erfolg beteiligt war, haben es leichter, in Krisenzeiten auch unbeliebte Lösungen mit ihren Mitarbeitern und Betriebsräten zu vereinbaren.
Je nach Unternehmensgröße, -alter und -struktur gibt es verschiedene Beteiligungsmodelle, die sich sehr gut auf die Bedürfnisse von Betrieben und Belegschaften zuschneiden lassen.
Bei börsennotierten Aktienunternehmen ist eine Mitarbeiterbeteiligung mit Belegschaftsaktien oder Aktienoptionsmodellen üblich. Sie ermöglichen den Kauf von Unternehmensanteilen zu bevorzugten Konditionen. Oft geben die Unternehmen einen Zuschuss zum Kaufpreis oder wandeln einen Teil des Gehalts in Aktien um – verbunden mit der Auflage, die Papiere für eine bestimmte Mindestzeit zu halten und nicht sofort weiterzuverkaufen.
Schließlich sollen Angestellte ihre Beteiligung als langfristige Anlage betrachten und von steigenden Kursen und jährlichen Dividendenzahlungen profitieren. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung schätzt, dass gut 1,3 Millionen Menschen Aktien an den Unternehmen halten, bei denen sie arbeiten. Als Mitaktionäre haben sie allerdings die gleichen Rechte wie alle Anteilseigner, etwa zur Teilnahme samt Stimmrecht bei Hauptversammlungen.
Vorteilhaft für Unternehmen – so die Autoren der vom Wirtschaftsministerium beauftragten Studie – könne das Modell bei einer drohenden feindlichen Übernahme sein. Dann böte eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung von mehr als fünf Prozent bei koordinierter Stimmrechtsausübung einen Schutz, um einer den Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen widersprechenden Übernahme entgegenzuwirken oder zumindest deren Bedingungen mitzugestalten.
Eine Mitarbeiterbeteiligung in Aktien kommt für Unternehmen mit anderer Rechtsform nicht infrage. Für Mittelständler, die meist als GmbH oder GmbH & Co. KG firmieren, eignen sich deshalb sogenannte Genussrechte oder stille Beteiligungen. Der Vorteil: Sie sind sehr flexibel und individuell gestaltbar. Bei Genussrechten erwerben Mitarbeiter einen schuldrechtlichen Anspruch darauf, am Unternehmensgewinn beteiligt zu werden. Sie haben aber keinerlei Mitsprachrechte. Laufzeit, Verzinsung, Kündigung und Verlustbeteiligung lassen sich vertraglich frei gestalten.
Bei einer stillen Beteiligung leisten Angestellte ebenfalls eine Einlage und bekommen dafür einen Anteil am Unternehmensgewinn. Hier sind sie allerdings auch an möglichen Verlusten in der Höhe ihrer Einlage beteiligt. Als stille Gesellschafter treten sie nicht nach außen auf und haben lediglich Einsichts- aber keine Mitspracherechte.
Um Angestellten für die Teilnahme an Beteiligungsprogrammen zu begeistern, haben sich Modelle etabliert, bei denen sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen in die Beteiligung einzahlen. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung empfiehlt dabei einen Unternehmensanteil von etwa 25 Prozent. Das fördert auch der Staat mit einer Steuerbefreiung. Jeder Arbeitgeber kann seinen Angestellten einen gewissen Wert an Unternehmensanteilen steuer- und sozialabgabenfrei überlassen. Mitte 2021 wurde der Freibetrag mit dem Fondsstandortgesetz von 360 Euro auf 1440 Euro pro Jahr erhöht – und das Bundesfinanzministerium hat bereits angekündigt, ihn noch weiter anheben zu wollen.
Auch Startups brauchen gute und motivierte Angestellte. Allerdings haben sie in den ersten Jahren nach der Gründung oft wenig Geld. Anders als Konzerne und etablierte Mittelständler können sie bei der Personalsuche nicht mit hohen Gehältern und sonstigen Benefits werben – wohl aber mit Unternehmensanteilen und der Aussicht auf eine gute Wertsteigerung, sollte das Startup eines Tages verkauft werden oder an die Börse gehen.
Quelle: Bitkom3
Laut einer aktuellen Umfrage des Digitalverbands Bitkom3 unter 150-Technologie-Gründungen beteiligen gut 50 Prozent der Startups Mitarbeiter am Unternehmen. Weitere 40 Prozent geben an, dass sie sich dies in Zukunft vorstellen können. Rund zwei Prozent der befragten Unternehmen vergeben echte Unternehmensanteile, sechs Prozent nutzen Anteilsoptionen. Die Mehrheit aber (41 Prozent) vergibt sogenannte virtuelle Beteiligungen. Sie werden auch Phantomaktien genannt und funktionieren so:
Unternehmen versprechen ihrer Belegschaft bei einem Verkauf oder einem Börsengang eine bestimmte Zahl von Anteilen. Vorher fließt kein Geld. Das sorgt dafür, dass Mitarbeiter auch erst dann Steuern zahlen müssen, wenn die virtuelle Beteiligung verkauft wird. Nachteil dieses Modells: Auch von Seiten der Mitarbeiter fließt kein Geld. Das Unternehmen erhält darüber also kein zusätzliches Kapital.
Auch eine direkte Beteiligung der Belegschaft am Stammkapital einer GmbH ist denkbar. Allerdings sollten sich Unternehmen gut überlegen, wen sie mit einem solchen Schritt zu stimmberechtigten Mitgesellschaftern machen. Zum einen muss er notariell beurkundet werden und ist insofern als Beteiligungsform für eine große Zahl an Mitarbeitern wenig geeignet. Zum anderen erhält jeder, der GmbH-Anteile besitzt, alle damit verbundenen Rechte und Pflichten – auch wenn die Gesellschaft insolvent gehen sollte.
Eine GmbH-Beteiligung kommt deshalb vor allem dann infrage, wenn es darum gehen soll, ausgewählte Angestellte wie etwa Führungskräfte ans Unternehmen zu binden. Dann ist sie ein sehr gutes Mittel, um Motivation und unternehmerisches Denken noch weiter zu steigern.
Andere Studien zeigen allerdings auch, dass Beteiligungsmodelle in Deutschland noch immer ein Nischendasein fristen. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP schätzt, dass nur rund 4.000 Unternehmen hierzulande ihren Angestellten anbieten, sich am Firmenerfolg zu beteiligen.
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 20202 kommt zu dem Ergebnis, dass nur 22 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 200 Angestellten eine Mitarbeiterbeteiligung anbieten – meist in Form von Aktien. Damit rangiert Deutschland laut Studie im europäischen Vergleich im hinteren Mittelfeld, während Belgien, Frankreich und die Slowakei hier Vorreiter seien.
Die Unternehmen, die sich noch nicht mit dem Thema Mitarbeiterbeteiligung auseinandergesetzt haben, fürchten vielfach einen hohen Verwaltungsaufwand oder haben Sorge, zu viele Mitspracherechte abzugeben. Auch das deutsche Steuerrecht bremste Mitarbeiterbeteiligungen lange Zeit aus.
… der Rechtsform.
… der Höhe der Beteiligung.
… der Verzinsung und der Form der Gewinnausschüttung.
… dem gewünschten Umfang von Informations- und Mitbestimmungspflichten.
… dem gewünschten Umgang mit Haftung und Verlusten.
Das Thema Mitarbeiterbeteiligung kann ein wichtiges Instrument sein, um die eigene Belegschaft noch stärker an das Unternehmen zu binden oder neue Mitarbeiter aufmerksam zu machen.
Gleichzeitig können Firmenbeteiligung auch die Unternehmensliquidität stützen – es kommt nur auf die richtige Form an.
Wie Unternehmen sich sonst gegen Liquiditätsengpässe absichern und welche 10 Mahnahmen bei der Liquiditätssicherung helfen, lesen Sie in unserem Praxisratgeber-Artikel:
Flüssig bleiben: So sichern Sie Ihre Liquidität
Quellen:
1Untersuchung von Wissenschaftlern der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
2 "Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland und Europa", Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
3Umfrage des Digitalverbands Bitkom zum Thema Mitarbeiterbeteiligung
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