Stärken Sie bis zum 30.11.2021 Ihr Eigenkapital mit Hilfe vom sächsischen Stabilisierungsfond.

Neben der Rekapitalisierung können sowohl Investitionen und Betriebsmittel sowie der Materialbedarf finanziert werden.

Sie sind ein kleines oder mittelständisches Unternehmen?
Ihr Geschäft ist durch die Corona-Krise oder durch die aktuellen Folgen wie Materialverknappung oder erhöhte Preissteigerung betroffen?
Um eine Bewilligung innerhalb der Zusagefrist gewährleisten zu können, sollten die vollständigen Antragsunterlagen bis spätesten 30.11.2021 bei der SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH eingereicht werden.

Bis zum 31.12.2021 können Sie stille Beteiligungen aus dem Stabilisierungsfond erhalten. Diese i.d.R. stillen Beteiligungen sind generell mit einer Nachrangabrede versehen und führen neben einer Liquiditätszufuhr auch zu einer Rekapitalisierung und somit zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung von Unternehmen.

Die Finanzierung kann in Form von Betriebsmitteln oder als Investitionen genutzt werden.

Beispielkonditionen in der Beihilfevariante 1 (Kleinbeihilferegelung):
> Beteiligungshöchstbetrag 1,8 Mio. €
> max. 10 Jahre Laufzeit
> Entgelte fix: 3 % p.a., variabel: 1,5 %
> alle Entgelte endfällig
> keine Sicherheiten erforderlich
> kostenfreie Sonderkündigungsoption

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link www.sbg.sachsen.de

oder durch die unten aufgezählten Ansprechpartner

Herr Frank Däderich: 0351-4910 3958

Herr Mirko Zieschank: 0351-4910 3954