Kautionsversicherung: Aufträge absichern

Ein Auftraggeber möchte, dass Sie ihr Angebot mit einer Bürgschaft absichern? Dann sind Sie hier genau richtig: Wir bieten Ihnen die passende Versicherungslösung.

Kautionsversicherung - KTV
Großaufträge absichern
Kautionsversicherung - KTV
Keine Bankbürgschaft notwendig
Kautionsversicherung - KTV
Kreditlinie entlasten

Kautionsversicherung mit Creditreform

Der Wunsch nach Absicherung seiner Aufträge wird beim Kunden immer größer. Schließlich möchte Ihr Kunde wissen, dass er mit seinem Projekt von Anfang bis Ende in guten Händen ist und Sie die vereinbarten Vertragsleistungen erfüllen. Wenn Sie als Unternehmer diese Sicherheiten bieten können, sind Sie klar im Vorteil.

Eine Kautionsversicherung, die hier als Bürge fungiert, ist die optimale Lösung für beide Parteien: Denn im Gegensatz zu Bankbürgschaften, die auf Ihren Kreditrahmen angerechnet werden, bietet die Kautionsversicherung die Möglichkeit, einen großen Auftrag abzusichern ohne Ihre Kreditlinie zu belasten. Der Vorteil: Sie als Unternehmer bleiben flexibel, finanziell handlungsfähig und bieten gleichzeitig die gewünschte Gewähr.

Kautionsversicherung basic

Bürgschaftsarten

Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft übernimmt der ausstellende Bürge oder Garant die Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Anspruchs aus einem Vertrag, beispielsweise aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag.

Mit der Gewährleistungsbürgschaft (Mängelansprüchebürgschaft) übernimmt der ausstellende Bürge oder Garant die Haftung für Gewährleistungspflichten des Verkäufers oder Herstellers aus Sach- oder Rechtsmängeln der Kaufsache innerhalb der Gewährleistungsfrist aus einem Vertrag, beispielsweise aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag.

Ihre Vorteile

  • Sie erhöhen Ihre Liquidität.
  • Sie entlasten Ihren Kreditrahmen.
  • Sie erweitern Ihren Finanzierungsspielraum.
  • Sie können bestehende Bürgschaften ablösen.
  • Sie reduzieren die Kreditsicherheiten bei Ihrer Bank.
  • Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort.

Dieser Service wird durch die R+V Allgemeine Versicherung AG zur Verfügung gestellt. Impressum. Datenschutzerklärung.

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Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister gemäß § 11a Gewerbeordnung:

Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO (produktakzessorisch) wurde erteilt durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen, Am Waldthausenpark 2, 45130 Essen, an Herrn Johannes Stenmans und Frau Annegret Waterkamp unter der Registrierungs-Nr. D-B25R-RMEVD-83-