Creditreform Magazin

KURZ ERKLÄRT - Das europäische Einheitspatent

Seit dem 1. Juni 2023 gilt das Europäische Einheitspatent. Zeitgleich hat das neue Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufgenommen. Es soll den Patentschutz in Europa günstiger machen – birgt für Patentinhaber allerdings auch einige Risiken.

Worum geht es?

17 Mitgliedstaaten beteiligen sich zum Start am Einheitspatent – sie repräsentieren etwa 80 Prozent des BIP der EU. Das Ziel ist es, einen einheitlichen europäischen Patentschutz zu schaffen und die Kosten für den Schutz geistigen Eigentums zu senken. Die EU-Kommission geht davon aus, dass ein Einheitspatent über einen Zeitraum von zehn Jahren weniger als 5.000 Euro an Jahresgebühren kosten wird, statt wie bisher 29.000 Euro für die Verlängerung in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Wie war der Patentschutz in Europa bisher geregelt?

Bisher gab es zwei Möglichkeiten, eine Innovation in Europa zu schützen. Entweder mit einem nationalen Patent, das vom Patentamt im jeweiligen Mitgliedstaat erteilt wird. Oder durch ein Europäisches Patent, das zwar zentral vom Europäischen Patentamt erteilt wird, über das anschließend aber nationale Gerichte und Patentämter urteilen. Eine Entscheidung beeinflusste immer nur den Fortbestand oder Schutz eines Patents im jeweiligen Mitgliedstaat.

Wie bekommen Unternehmen das Einheitspatent?

Nach wie vor muss zunächst ein Europäisches Patent beantragt werden. Es setzt voraus, dass die Innovation eine Neuheit ist, die noch nicht zum Stand der Technik gehört, dass sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Mit dem Einheitspatent entfällt danach jedoch die Validierung in jedem einzelnen Mitgliedstaat. Wichtig: Auch bereits bestehende Europäische Patente werden innerhalb einer Übergangsfrist ins neue System überführt.

Welche Chancen und Risiken gehen damit einher?

Über Streitigkeiten, die ein Einheitspatent betreffen, entscheiden nicht mehr nationale Gerichte, sondern das neue Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, UPC). Der Vorteil: Patentinhaber können in nur einem Verfahren gegen eine Rechtsverletzung vorgehen und müssen nicht in jedem betroffenen Staat einzeln prozessieren. Ein Nachteil: Erklärt das UPC ein Einheitspatent für unwirksam, gilt das Urteil direkt für alle teilnehmenden Staaten.

Was bedeutet das für die Patentstrategie?

Unternehmen müssen die Vor- und Nachteile abwägen. Für bestehende Europäische Patente haben sie die Wahl: Solange gegen diese noch kein Verfahren vor dem UPC läuft, können sie sie der Zuständigkeit des Einheitsgerichts mit einem Opt-out entziehen. Etwa wenn sie verhindern möchten, dass Patente zentral für das gesamte UPC-Gebiet angefochten werden. Für Innovationen, die besonders schnell in vielen europäischen Ländern auf den Markt kommen sollen, kann hingegen das Einheitspatent sinnvoll sein.


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Christian Raschke 
Bildnachweis:  May Lim / Getty Images



Creditreform in Mecklenburg-Vorpommern