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Weniger Gründer, aber auch weniger Austritte von Betrieben

Durch die Aussetzung der Pflicht zum Insolvenzantrag für Unternehmen lässt sich nur schwer erkennen, wie stark Deutschlands Betriebe im Zeichen der Pandemie in ihrer Stabilität gelitten haben. Bei der Veränderung der Unternehmenslandschaft im Hinblick auf Gründungen und Löschungen von Unternehmen ist ein klarerer Blick möglich. Hat die Krise dazu geführt, dass die Gründer zurückhaltender geworden sind? Und ist bei den Abmeldungen von Unternehmen ein Anstieg zu verzeichnen, weil Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können und die Kosten den Selbstständigen über den Kopf wachsen?

Deutschland in der „Gründerkrise“

Deutschland befindet sich bereits seit einigen Jahren in einer „Gründerkrise“. Die Zahl neugegründeter Unternehmen nimmt von Jahr zu Jahr ab. Jetzt hat das Gründungsaufkommen seit dem Jahresbeginn 2020 noch einmal deutlich gelitten. Schwächer ausgefallen sind alle Bereiche der Gewerbestatistik: Während echte Neugründungen um knapp acht Prozent abgenommen haben, liegt der Rückgang bei der Gründung von Betrieben mit „größerer wirtschaftlicher Bedeutung“ bei 9,4 Prozent. In diesen Bereich fallen Gründer, die im Handelsregister registriert sind oder die Mitarbeiter beschäftigen. Markant allerdings ist die Abnahme bei den Registern im Bereich „Kleinunternehmen“. Hier sind nur noch knapp 70.000 Eintragungen festzuhalten – eine Abnahme um über 20 Prozent. Die schwachen Zahlen sind nachzuvollziehen, versucht man doch aktuell gerade den Solo-Selbstständigen mit Hilfe von Überbrückungsgeld und Stundungen über die Krise zu helfen und den Zusammenbruch zu verhindern. Da fehlt es manchem Gründer an Optimismus, sich im bevorzugten Dienstleistungs- oder Handelssektor auf eigene Füße zu stellen. Gerade im Dienstleistungsbereich und Handelssektor, in der Gastronomie und Kultur etwa, ist die Lage prekär. Bezeichnend für die Probleme im Gründungsgeschehen ist, dass sogenannte „Nebenerwerbsbetriebe“, aber auch „Umwandlungen“ sogar noch ein leichtes Plus von gut einem Prozent erreichen. Immerhin stellen die selbstständigen Nebenerwerbe rund 140.000 Gründungen zur Verfügung, also deutlich mehr als ein Drittel der Gesamtzahl von 324.000 Gründungen im ersten Halbjahr 2020.

Weniger Marktaustritte

Die Insolvenzen von Unternehmen gehen zurück, weil die Pflicht zum Insolvenzantrag ausgesetzt worden ist. Die Befürchtungen sind nun groß, dass viele Zombie-Unternehmen am Markt bleiben, die überschuldet und zahlungsunfähig sind. Die Rede ist von einer Insolvenzwelle, die im Frühjahr des nächsten Jahres viele Selbstständige wegspülen könnte. Nun ist die Insolvenz im Hinblick auf die Stabilität eines Unternehmens die Ultima Ratio. Es ist erst die Zahlungsunfähigkeit, die dazu führt, dass der Selbstständige den Weg zum Insolvenzgericht antreten muss. Aus vielen wissenschaftlichen Untersuchungen ist aber abzuleiten, dass auch der „freiwillige Austritt“, der „Stille Heimgang“ keineswegs aus nicht wirtschaftlichen Gründen geschieht. Es mag zwar manchen Betrieb geben, der keinen Nachfolger findet und aus Altersgründen ausscheidet. Meistens aber sind es akute wirtschaftliche Probleme, die es nötig machen, das Gewerbe abzumelden.

Auf den ersten Blick verwundet es dann, dass nicht nur die Gewerbeanmeldungen, sondern auch die Abmeldungen deutlich zurückgegangen sind. Im ersten Halbjahr 2020 wurden 259.000 Gewerbeabmeldungen registriert. Das ist ein Minus von über 16 Prozent. Bezogen auf die Qualität des abgemeldeten Betriebes zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Anmeldungen: Während die Löschungen der Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung, etwa durch einen Eintrag im Handelsregister, um 14 Prozent rückläufig waren, liegen die Werte bei den ausgetragenen Kleinunternehmen bei einem Minus von 22,3 Prozent.

Amt geschlossen – Abmeldung verschoben

Sicher spielt eine wichtige Rolle für die zurückgehenden Abmeldungen, dass staatliche Hilfen die Betriebe über Wasser halten, das Prinzip Hoffnung weiter gilt und der Selbstständige darauf setzt, dass die Pandemie einmal ein Ende hat und er den früheren guten wirtschaftlichen Weg dann wieder aufnehmen kann. Wie bei den Anmeldungen auch, spielt bei den Abmeldungen das viel berufene „Unternehmertum“ eine wichtige Rolle. Für jeden Selbstständigen – und das gilt bei der Gründung ebenso wie bei einer aufgeschobenen Abmeldung – ist die Zuversicht und der Optimismus ein wichtiger Faktor. Allerdings kommt noch ein weiterer Aspekt bei der Betrachtung des rückläufigen Gründungs- und Löschungsgeschehen hinzu: Gerade in der akuten Phase der Pandemie mit weitgehendem Shutdown, von dem auch die Verwaltung betroffen war, kam es zu Engpässen und einem Stillstand in der Bearbeitung der Neueintragungen und Löschungen. Das ist sicher ein Grund, so dass allein die bürokratischen Hürden dazu führten, dass man sich nicht zu einer Gründung entschließen konnte oder die Abmeldung zunächst aufgeschoben wurde. Das Statistische Bundesamt schreibt in seiner Bewertung: „… es ist davon auszugehen, dass die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Gewerbeämter sowie die wirtschaftliche Unsicherheit zum Rückgang der Zahl der Abmeldungen (und Anmeldungen) im ersten Halbjahr 2020 geführt haben“.

Quelle: Statistisches Bundesamt (u. a.)



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