Für Startups: 6 Maßnahmen gegen finanzielle Risiken
Damit sich ein Startup etablieren kann, muss es auf soliden Füßen stehen. Wir helfen mit 6 Maßnahmen gegen finanzielle Risiken und einem 5-Punkte-Plan für eine gute Bonitätsbewertung.
Zum ArtikelDas deutsche Lieferkettengesetz ist da. Es verpflichtet Unternehmen dazu, Verantwortung für Mensch und Umwelt entlang ihrer Lieferketten zu übernehmen. Was das für Unternehmen bedeutet.
Globale Wertschöpfungsketten spielen eine große Rolle für die deutsche Wirtschaft: Nur wenige in Deutschland produzierte Waren sind nicht von importierten Vorleistungen wie Rohstoffen oder Vorprodukten abhängig.
Nach Angaben des statistischen Bundesamts haben deutsche Unternehmen im Jahr 2022 Waren für über 1,574 Milliarden Euro exportiert und für mehr als 1,494 Milliarden Euro importiert.
Zu den besonders von Vorleistungen aus anderen Ländern abhängigen Branchen gehören laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vor allem die Textilindustrie, die Elektronik-Branche sowie die chemische und pharmazeutische Industrie.
Doch die starke Einbindung in globale Wertschöpfungsketten hat auch eine Kehrseite. Denn die benötigten Produkte und Rohstoffe werden nicht immer nachhaltig und unter sozial einwandfreien Bedingungen gewonnen und hergestellt.
Im Gegenteil: Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen sowie Umweltbelastungen – wie etwa Wasser- und Luftverschmutzung, illegale Abholzung, Ausstoß von Pestiziden oder Menschenrechtsverletzungen durch Ausbeutung und Kinderarbeit – sind nicht selten. Der Einsturz der Textilfabrik „Rana Plaza“ in Bangladesch im Jahr 2013, bei dem mehr als 1.000 Menschen ihr Leben verloren, zeigte dies eindrücklich. Auch deutsche Firmen ließen hier produzieren.
Doch inzwischen haben sich die Ansprüche an Unternehmen durch ihre Kunden, Stakeholder und die Politik deutlich verändert. Nicht zuletzt mit der Einführung der ESG-Kriterien gilt: Nicht mehr der reine Profit sollte für Firmen maßgeblich sein, sondern auch ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, nachhaltig zu produzieren und soziale Aspekte zu berücksichtigen sowie eine seriöse Unternehmensführung umzusetzen. Nur dann können sie künftig am Markt bestehen
Dazu gehört auch: Wer mit dem verdient, was in anderen Teilen auf dieser Erde produziert und gewonnen wurde, muss auch Verantwortung dafür tragen, unter welchen Bedingungen dies geschieht.
Hier setzt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder kurz Lieferkettengesetz an.
Es verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, ihrer globalen Verantwortung nachzukommen, indem sie Nachhaltigkeit und die Achtung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette verankern.
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Das gemeinsam vom Bundesentwicklungsministerium, dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium entworfene Gesetz wurde am 11. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen, am 25. Juni 2021 vom Bundesrat gebilligt und gilt seit dem 1. Januar 2023.
Es verpflichtet Unternehmen, die
bestimmte Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette – also von der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an den Kunden – zu prüfen und zu dokumentieren.
Aktuell betrifft dies knapp 5.000 Unternehmen in Deutschland. Waren zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern betroffen, gilt das Gesetz seit 2024 auch für solche mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.
Wichtig ist auch, dass das Lieferkettengesetz nicht nur in Bezug auf internationale Lieferketten angewendet werden muss, sondern auch im eigenen Land. Auch hier dürfen Arbeitnehmer nicht ausgebeutet oder einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werden – wie es beispielsweise bei Kurierdiensten oder in der Fleischindustrie vorkommen kann.
Auch Finanzdienstleister sind vom Lieferkettengesetz betroffen. Nimmt eine Firma einen Kredit zur Finanzierung der eigenen Produktion auf, wird der Dienstleister ebenfalls Teil der Lieferkette und muss gegebenenfalls prüfen, inwieweit sein Kreditnehmer den Pflichten des Lieferkettengesetzes nachkommt.
Perspektivisch soll das deutsche Lieferkettengesetz als Vorlage für eine europäische Richtlinie dienen. Dieses EU-Lieferkettengesetz wird für EU-Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten – dann sogar für Unternehmen:
Im Unterschied zum deutschen Lieferkettengesetz sollen Unternehmen in der EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, ihre gesamte Lieferkette – also nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Zulieferer – auf entsprechende Verstöße zu überprüfen. Auch soll der Fokus hier stärker auf umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und Klimaschutz gesetzt werden.
Das LkSG beruht auf einem Katalog von anerkannten Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und listet verschiedene menschenrechtliche Risiken auf. Ziel des Gesetzes: Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, grundlegende Menschenrechte zu respektieren und ihre Einhaltung durchzusetzen. Also jegliche Fälle von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Gewalt zu unterbinden. Gleichzeitig sollen eventuell gesundheitsschädigende Umweltbeeinträchtigungen wie Luft-, Gewässer- und Bodenverunreinigungen, übermäßige Lärmemission sowie Wasserverbrauch verhindert werden.
Um den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sollen Unternehmen verpflichtet werden, gewissen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Zu den in Artikel 1 Abschnitt 2 Paragraph 3 des LkSG aufgezählten Sorgfaltspflichten für Unternehmen gehört, dass sie:
Zur Überwachung der Einhaltung der im Lieferkettengesetz verankerten Sorgfaltspflichten hat die Bundesregierung eine behördliche Kontrolle vorgesehen. Diese übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zur Umsetzung ist das BAFA mit zahlreichen Kontrollbefugnissen ausgestattet. So kann es konkrete Auskünfte und die Einsicht in Unterlagen verlangen, aber auch Geschäftsräume betreten und die Unternehmen konkret dazu auffordern, ihren Pflichten nachzukommen – im Zweifel auch mit dem Einsatz von Sanktionen. Verstößt ein Unternehmen gegen das Gesetz, kann ihm – je nach Schwere der ordnungswidrigen Handlung – ein Bußgeld zwischen 100.000 und 800.000 Euro auferlegt werden. Zur Durchsetzung der Verhaltenspflichten kann zudem ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Wird ein rechtskräftiger Verstoß nach Paragraph 24 Absatz 1 des Gesetzes festgestellt, können betroffene Firmen von der Vergabe öffentlicher Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Hinzu kommt: In der heutigen Zeit, in der Nachhaltigkeit und Verantwortung für das Image einer Firma eine erhebliche Rolle spielen, kann das Bekanntwerden entsprechender Verstöße die Reputation des Unternehmens empfindlich treffen.
Das neue Lieferkettengesetz betrifft auch Ihr Unternehmen? Sie sind aber noch unsicher, was genau das für Sie bedeutet und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten? Oder Sie sind Zulieferer und möchten sich proaktiv entsprechend aufstellen? Die Creditreform Compliance Services GmbH unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben – von der gemeinsamen Analyse Ihrer Lieferkette nach menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bis zur Umsetzung entsprechender Strategien.
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