Creditreform Compliance Geldwäscheprävention
Mit Creditreform Compliance die Pflichten des Geldwäschegesetztes (GwG) erfüllen.
Handeln Sie jetzt mit uns rechtssicher.
Mehr erfahrenSchnell und unkompliziert.
Wir tragen die wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens in das Transparenzregister ein.
Nach § 20 des Geldwäschegesetztes (GwG) sind seit dem 1. August 2021 fast alle im Handelsregister eingetragene Handelsgesellschaften und Personengesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden.
Das heißt alle gängigen Rechtsformen haben einen Prüf- und Handlungsbedarf.
Bei Nichteintragung oder fehlerhafter Eintragung droht ein empfindliches Bußgeld.
Die Eintragung können Sie als Unternehmer selbst vornehmen oder uns mit der Übernahme der Meldepflicht im Transparenzregister beauftragen.
und wirtschaftlich Berechtigten ermitteln.
Sie benötigen Hilfe?
Beispiele für die Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen finden Sie in unserem Merkblatt zum Download und FAQs.
per Post an:
Creditreform Kassel / Fulda
Schlegel & Busold KG
Hedwigstraße 16, 34117 Kassel
oder per E-Mail an:
transparenzregister@kassel.creditreform.de
Creditreform Kassel / Fulda trägt die angegebenen wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister ein.
Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung, dass die Eintragung erfolgreich vorgenommen wurde.
*Für unseren Service berechnen wir Ihnen eine einmalige Pauschale in Höhe von 300,-€. Der Preis versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Eintragungsgebühren und weitere erhobenen Gebühren der registerführenden Stelle.
Für die Durchführung diese Services und unsere Verantwortlichkeiten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Creditreform Kassel / Fulda Schlegel & Busold KG in der Fassung vom Oktober 2021
Mit Creditreform Compliance die Pflichten des Geldwäschegesetztes (GwG) erfüllen.
Handeln Sie jetzt mit uns rechtssicher.
Mehr erfahrenFür Ihre Weiterbildungspflicht: Seminare als Online- oder Hybridveranstaltung unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.
Mehr erfahrenSie haben Fragen zu unserem Service, benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Serviceformulars oder haben eine Fragestellung zum Transparenzregister im Allgemeinen?
Gerne kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder direkt über unser Kontaktformular.
Die Zuständigkeit unserer Experten richtet sich immer nach dem Geschäftssitz Ihres Unternehmens. Bei Fragen zur Mitgliedschaft oder zu unseren Produkten und Lösungen steht Ihnen Creditreform vor Ort zur Seite. Mit der Eingabe Ihrer fünfstelligen Postleitzahl finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner.
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